Krankengeld beenden nach 78wochen

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Hallo ,kann die Bg trotz nicht abgeschlossener Behandlung bzw Genesung einfach ein aussteuern vornehmen?


LG Tommes

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  • CptCook
    CptCook
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    HI, werde aus deiner Formulierung nicht ganz schlau ... denke mal du warst krank geschrieben und nun soll die Zahlung des Krankengelds eingestellt werden. Das ist normal und zulässig. Die Krankengeldzahlung kann sogar früher durch Begutachtung durch den medizinischen Dienst beendet werden.

    Zunächst solltest du mit deinem Arzt besprechen wie er deine Arbeitsfähigkeit einstuft. Evtl. hat er die Beendigung der Krankschreibung beantragt?

    Durch eine neue andere Diagnose, erneute OP oder Rehamassnahme beginnt die Krankschreibung von neuem. Beispiel, du hattest eine Fraktur, die nun ausgeheilt sein sollte, bzw. bei der keine weitere Verbesserung zu erwarten ist, so kann nun ein Schmerzsyndrom, eine psychische Störung oder eine Arthrose diagnostiziert werden. Bei einer weiteren Therapie kann dann aufgrund der neuen Diagnose erneut krankgeschrieben werden.

    Besteht keine solche Möglichkeit, kann der Arzt eine stufenweise Wiedereingliederung und Hilfsmittel am Arbeitsplatz verordnen.

    Ist dies aus arbeitstechnischen Gründen nicht möglich, musst du die Arbeit wieder aufnehmen, und eine Umschulung beantragen. Der Arbeitgeber kann dich entlassen oder du kannst selber kündigen und Arbeitslosengeld beantragen. (Vorsicht ! Sperre möglich wenn du selbst kündigst) Das Arbeitsamt wird dich dann arbeitsmedizinisch begutachten und dich gemäß deiner Fähigkeiten vermitteln, dir eine Umschulung anbieten oder zur beantragung der Rente raten.

    Ob ein Rentenantrag Aussicht auf Erfolg hat, solltest du auch zuvor mit deinem Arzt besprochen haben.

    Für die Zeit zwischen Beendigung der Krankschreibung und Bewilligung der Rente solltest du in jedem Fall Arbeitslosengeld beantragen.

    Sollte dich das Arbeitsamt nach der Begutachtung als dauerhaft Arbeitsunfähig einstufen und du dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung stehst, bleibt für den Übergang nur der Weg zum Sozialamt (Vorsicht, Vermögen, Einkommen des Ehepartners und bei Minderjährigen das Einkommen der Eltern, wird angerechnet).

    Sprich also zunächst mit deinem Arzt und dann mit dem Arbeitgeber.

    Auch Krankenkassen, Rentenberater bei den Bürgerämtern, Rechtspfleger bei den Sozialgerichten, Sozialverbände und Gewerkschaften erteilen zu dem Thema genauere Ratschläge.

    Handele in jedem Fall schnell! Viel Gück und alles Gute

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  • @tommes79 Guten Morgen tommes79,

    willkommen in unserer Community. Schön, dass du dabei bist. Viel Spaß beim Mitdiskutieren und Austauschen.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Vielen Dank,das beantwortet schon sehr viele Fragen.

  • @tommes79 was hat das mit der bg zu tun? frag ich nur mal aus interesse.


    vg

  • Also hatte 2019 einen schweren Arbeitsunfall mit Abriss der Bizepssehne,ich wurde trotz der schweren Verletzung vom D Arzt erst einmal arbeitsfähig geschrieben und habe mich damit fast 4 Wochen über die Baustellen gequält.bis die Bg den D Arzt aufforderte mich wieder einzubestellen und seine Diagnose Mal zu prüfen.Schreiben liegt vor,daraufhin wurde dann der Abriss attestiert,und in einer anderen Klinik zur Op gebracht.natürlich viel zu spät so das aus dem Unterarm die Palmaris Longus Sehne entnommen werden musste und im Elbogen mit eingepflanzt würde.seitdem gronische Schmerzen und eingeschränkte Beweglichkeit des rechten Armes.Im übrigen hat der behandelnde D Arzt per E-Mail seinen Fehler bestätigt als übersehen.

    Nun will die Bg mich los werden und beruft sich auf die 78 Wochen.

    Meine Frage geht dies so einfach?

    Hier müsste die Bg doch durch diesen Fehler allein schon ganz anders reagieren oder?



    Lg

  • @tommes79 danke für die rückmeldung.

    da die bg involviert ist weiß ich leider auch nicht, ob dein "fall" anders als oben beschrieben zu betrachten ist.

    du solltest dir rechtlichen rat einholen.@CptCook hat dir dazu schon einige anlaufstellen genannt, falls du keine rechtschutzversicherung hast.


    viel erfolg und gute besserung 😉

  • @jenner vielen dank für die Auskunft,habe heute morgen mit Arbeitsamt,VdK und Landesärztekammer telefoniert und einigen Input bekommen


    Lg