2 Fragen zum Bundesteilhabegesetz bzw. allgemein Teilhabe

Nabend,


ab 1. Januar gilt ja die nächste Stufe vom Bundesteilhabegesetz, dazu hätte ich eine Frage:


Mein Jobcenter möchte, dass ich einen neuen Teilhabeantrag bei der DRV stelle. Meine SB vom JC hat mir gesagt, dass wenn die DRV mir keine passenden Maßnahmen anbieten könnte, dann hätte ich durch das neue Gesetz die Möglichkeit auf Maßnahmen vom Jobcenter zugreifen zu können.


Wie sieht das in einem solchen Fall aus, wenn ich in einer Maßnahme vom JC wäre, bin ich dann immer noch in der Zuständigkeit der DRV oder geht die dann auf das JC über? Wie sieht das dann mit dem Geld aus, bekomme ich dann trotzdem Übergangsgeld von der DRV oder wieder Hartz4 während der Maßnahme?


Dann hätte ich noch eine allgemeine Frage:


Wenn ich die letzten 2 Jahre vor der aktuellen Arbeitslosigkeit für Mindestlohn (geförderter Arbeitsplatz) in einem sozialen Betrieb gearbeitet habe und mein voriger regulärer Lohn noch aus der Zeit stammt, wo es keinen Mindestlohn gab, was ist dann die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld?


Ich hatte ja bereits bis Mitte 2017 eine Teilhabe bei der DRV, habe da eine Fortbildung auf meinem Beruf gemacht, aber anschließend nicht darauf gearbeitet, weil ich keinen Job bekommen habe.


Gruß

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