behindertengerechte Küche steuerlich absetzbar!?
Guten Morgen zusammen,
eigentlich mache ich meine Steuerklärung immer selber.
Dazu nutze ich immer die SteuerApp von Buhl. Aber um dieses Jahr nichts falsch zu machen, will ich lieber mal nachfragen:
Ich habe mir dieses Jahr eine behindertengerechte Küche einbauen lassen.
Dies wurde im Vorfeld von dem MDK & meiner Pflegekassen genehmigt und wird entsprechend bezuschusst.
Da die Gesamtkosten der Küche die Bezuschussung übersteigt, möchte ich den Rest natürlich von der Steuer absetzen.
Ich habe die Gesamtkosten unter „Krankheitskosten und andere Besonderheiten / Behinderungsbedingte Aufwendungen“ eingetragen. Natürlich habe ich da auch die Bezuschussung eingetragen.
Ist das so ausreichend oder muss ich das irgendwo anders eintragen und explizit Materialkosten & Lohnkosten trennen? (Die Pflegekassen bezuschusst ja den gesamten Betrag und unterscheidet da nicht zwischen Material- und Lohnkosten !!! )
Wäre echt super, wenn mir da jemand einen Tip geben kann?
Antworten
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@schlag Ich würde den Gesamtbetrag (deinen Eigenanteil) eintragen. Anders ist es ja bei den haushaltsnahen Ausgaben, da kann man nur die Lohnkosten absetzen.
Viel Spaß bei der Steuererkärung 😉
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Jo…das dachte ich mir auch so.
Allerdings fragt es mich dann, ob in dieser Summe Lohnkosten enthalten sind.
Das „kann man“ mit JA beantworten….“muss man“ aber auch nicht tun.
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@schlag warum denkst du, dass in der Summe keine Lohnkosten enthalten sein sollen? Das ergäbe doch m.M. nach keinen Sinn, oder?
VG Gustav
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Da hast Du mich wohl missverstanden.
Die Pflegekasse wollte von mit einen kompletten Kostenvoranschlag inkl. allem. Und genau darauf bezieht sich auch die Förderung. Ohne Aufschlüsselung vom Material- und Lohnkosten. Diese Aufschlüsselung wollte auch keiner von mir haben. Die Frage ist nun, ob & wo ich diese Trennung von Material- Lohnkosten bei der steuerlichen Anrechnung des „Restbetrages“ vornehmen muss ???🤔
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@schlag tut mir leid. Aber ich hätte dir vielleicht gar nicht erst antworten sollen. Da müssen andere ran, die sich besser auskennen.
Für mich ist es auch sehr schwer zu verstehen, ist ja wohl in deinem Fall äußerst komliziert. Mir erschien es einfach zu sein: Einfach Eigenbetrag angeben.
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Gibt es denn in Deinem lokalen Bereich keinen Lohnsteuerhilfeverein? Ich denke die geben auch mal nur so eine Auskunft.
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Das werde ich denn wohl mal versuchen👍
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@schlag versuchen kannst du es aber auch beim finanzamt, die müssen dir kostenlos auskünfte erteilen. die lohnsteuervereine helfen nach meiner erfahrung nur mitgliedern.
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@schlag ich wollte mal nachfragen, bist du inzwischen mit deinem speziellen problem schlauer geworden?
eigentlich brauche ich wohl gar nicht zu fragen, da du in der regel leider nicht antwortest 😏
https://community.enableme.org/de/discussion/55063/zuschuss-zur-kueche/p2
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Guten Morgen,
falls ich zu selten…bzw. erst recht spät antworte…möchte ich mich dafür entschuldigen.
Habe leider zur Zeit echt viel, sowohl positiven als auch negativen, Stress.
Hoffe ihr habt ein wenig Verständnis.
Mein „Problem“ hat sich, hoffe ich zu mindestens, erledigt.
Ob es dann wirklich hat, sehe ich dann auf meinen Steuerbescheid.
Zur Info:
Ich hatte ein sehr nettes Telefonat mit einer Fachberaterin vom Finanzamt.
Diese bestätigte mir meine „Vermutung“, das ich die gesamten Kosten der Küche bei „Krankheitskosten und andere Besonderheiten / Behinderungsbedingte Aufwendungen“ eintragen soll, denn Zuschuss der Pflegekassen natürlich eintragen soll.
Der verbleibende „Rest“ wird dann, ohne besondere Aufschlüsselung, automatisch als außergewöhnlich Belastung angerechnet.
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@schlag ente gut - alles gut 😍
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Warum kompliziert, wenn es einfach geht? Manchmal macht man sich zuviele Gedanken, denke ich mal. Dein Steuerbescheid wird wohl dem entsprechen, was dir die Fachberaterin erzählt hat.
Viele Grüße, Gustav
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Sind, soweit ich denke, außergewöhliche Belastungen.
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das war doch schon geklärt. 🤔
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