KfZ - Hilfe

schlag
schlag ✭✭
bearbeitet 2. Aug 2021, 20:42 in Recht, Soziales & Finanzielles

Ich habe eine dringende Frage und hoffe so sehr, das ihr mir helfen könnt.

Folgenden Sachverhalt:

ich habe 04/2018 schon einen Zuschuss über die „Kfz-Hilfe“ erhalten.

Habe zwischendurch behinderungsbedingt schon mal das Fahrzeug gewechselt ohne Zuschüsse beantragt zu haben.

Nun brauche ich, auf Grund meiner stärker gewordenen Behinderung, ein anderes Auto.

Bekomme ich die „Kfz-Hilfe“ auch, wenn ich bereits ein Auto habe?

Das neue Auto würde, nach langem handeln, 27,500,00€ kosten. ( Listenpreis ca. 36.000,00€)

Für mein „altes“ Auto würde ich noch 16.500,00€ bekommen.

Würde ich, auch wenn mein „altes“ Auto noch so einen hohen Restwert hat, noch die KfZ-Hilfe?

Wäre Euch für eine Antwort mega dankbar.

LG

Kommentare

  • Hallo ich brauche dringend Hilfe für eine Hfz Hilfe bitte um Unterstützung

    Lg Gisel

  • Guten Morgen.

    Wie kann ich Dir denn helfen?

  • Hallo @Gisel,

    stelle doch bitte deine Frage, dann können wir sie auch gerne an unseren Fachexperten weiterletien :)

    Viele Grüße

  • Guten morgen

    Danke für fie schnelle Antwort

    Also mein Mann hat eine 100%Behinderung mit Merkmal G B H da wir auf dem Land leben und kein Auto haben und er an sozialen Leben Teilhaben möchte, würden wir gern eine Antrag auf Kfz Beihilfe stellen,brauchen daher Unterstützung dabei sowie Antragsschreiben bei Stiftungen .

    Wir wären ihnen sehr dankbar um jede Hilfe.

    Vg Gisel

  • Naja…meines Wissens wird dieser Zuschuss( Kfz-Hilfe ) nur gezahlt, wenn Du beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen bist Du keine anderen Möglichkeiten hast, die Arbeitsstelle zu erreichen.

    Mit Anträgen bei Stiftungen habe ich leider keine Erfahrung.

  • Hallo! vielen Dank für Deine Nachricht!

    Grundsätzlich besteht bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder einer fortschreitenden Behinderung durchaus die Möglichkeit, erneut einen Zuschuss über die „Kfz-Hilfe“ zu erhalten, auch wenn Du bereits ein Fahrzeug besitzt. Es wird dabei insbesondere berücksichtigt, ob das neue Fahrzeug aus medizinischen oder behinderungsbedingten Gründen notwendig ist.

    Ich würde Dir empfehlen, direkt und offen mit dem zuständigen Leistungsträger in Kontakt zu treten. Schildere dort genau Deine aktuelle Situation und den Bedarf an einem neuen Fahrzeug. So kann am besten geklärt werden, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung möglich ist, auch unter Berücksichtigung des Restwerts Deines aktuellen Autos.

    Ich hoffe, diese Informationen helfen Dir weiter und wünsche Dir viel Erfolg bei der weiteren Klärung!

    Mit freundlichen Grüßen

    ANDREAS ZAWATZKY  | GESCHÄFTSFÜHRER

    Dipl. Wirtschafts-Ing.(FH)

    Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Bemannsbruch 2 – 4, 74909 Meckesheim

    Telefon: +49 (0) 6226 / 9217 - 17

    Email:andreas.zawatzky@zawatzky.de

    Andreas Zawatzky

    Mobilcenter Zawatzky GmbH

    Geschäftsführer

    www.zawatzky.de

  • Vielen Dank

    Vg Gisel

  • Wessi
    Wessi ✭✭
    bearbeitet 22. Aug 2024

    Hallo schlag

    wenn du den Listen Preis nimmst!! von 36.000,00€ Und dein altes Auto bekommst du noch 16.500,00€

    Dann wäre dein neues Auto aber dann tatsächlich nur 19.500.00€!!. Und nicht 27,500,00€ kosten.

    Da hast du ja noch nicht mal die % wo du noch bekommen würdest, als Behinderten.

    Da stimmt was nicht!!.

    Auf so einen Diel würde ich nicht machen!!.

    Da war mein Diel viel viel besser gewesen.

    LG Wessi

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.

    Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )

    Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, 
    sondern ein Geschenk das jedem, 
    jederzeit genommen werden kann.
    
    ( Richard von Weizsäcker )   
    

    🙈🙉🙊