Entlastungsbetrag bei Pflegestufe 1
Hallo Allerseits,
ich bin mehrfachbehindert und man hat mir Pflegegrad 1 zugesprochen.
Auch hat der MEK einge therapeutische Hilfsmittel im Altag so wie Begleitung bei der Teilhabe am Leben der Gemeinschaft angeordnet.
Das war 2017.
Bis dato habe keinerlei Hilfeleistungen erhalten, noch durfte ich den Entlastungsbetrag für mich nutzen.
Betreuung und Pflegedienst haben mir die Nutzung der für mich angeorneten Hilfen bis heute verweigert.
Vor einem 3/4 Jahr bin ich in ein malerische gelegenes sozialtherapeutisches Zentrum gezogen.
Es liegt sehr sehr abgelegen.
Glücklicher Weise gibt es eine Bushaltestelle auf dem Gelände.
Bei Reizüberflutung reagiere ich mit disziotativen Störungen.
Darum brauche ich eine Begleitperson, deren Fahrkarte ich aktuell von meinem Taschengeld (130€/Monat) bezahle
Die rechtliche Betreuung weiß um dieses Handicap, dennoch bleibt mein Anliegen ungehört.
Diese Haltung hat mich an Leib und Leben geschädigt.
4 Jahre Entlastungsbetrag sind verfallen.
Bei Einzug in diese WG hatte ich keine Freunde oder private soziale Kontakte.
Das was ich zu durchleben hatte ist nämlich für jemanden der niemals existentiel auf Pflegedienst und rechliche Betreung angewiesen war absolut undenkbar.
Ich bin sehr dankbar hier Fachexperten und Selbsterfahrende um guten Rat bitten kann.
Dankeschön
Gute Nacht allerseits
Bettika
Kommentare
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ich bekomme auch keinen Entlastungsbetrag, geschweige denn das 40 Euro Paket mit den Hilfsmitteln ( Handschuhe für meine Frau) Audi BKK lehnt alles ab, Merkmal 2 Gdb 80 und G.
Da verliert man langsam das Durchhaltevermögen. Selbst zum Fenster putzen/Rasen mähen bekomme ich niemanden, um meine Frau zu entlasten.....
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Guten Morgen @Bettika ,
die entsprechenden Entlastungsleistungen und Hilfsmittel sind je nach Bedarf dann trotz Empfehlung des MDK noch zu beantragen.
Allerdings werden diese Leistungen, sofern sie im MDK Gutachten empfohlen wurden dann umgehend genehmigt. Allerdings sind gerade Entlastungsleistungen für Hilfen im Alltag in der Praxis oft schwer zu bekommen, da die vorhandenen Leistungsträger oft über Jahre ausgebucht sind. Sie schreiben in ihren Ausführungen, dass es eine rechtliche Betreuung gibt, sofern diese auch für die Gesundheitsfürsorge zuständig ist liegt die Beantragung in deren Verantwortungsbereich.
Sollten Sie mit der Leistung der Betreuung nicht zufrieden sein bleibt Ihnen nur der Weg der Beschwerde beim zuständigen Betreuungsgericht.
Dann wird richterlich ein so genannter Betreuungswechsel geprüft.
Es tut mir leid Ihnen hier keine bessere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen Weidenoberpfalz
2 -
@Bettika war am 21.7.2021 zuletzt hier online. 😎
ob da die auskunft noch gelesen wird?
2 -
Hallo Hessi, was meinst du mit ( Merkmal 2 ). Du meinst bestimmt PG 2!. Dann würdest du natürlich die Hilfsmitteln von 40,00€ und auch die Entlastungsbetrag von 125,00€ auch bekommen. Das ist Gesetzlich geregelt. LG Rene
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!.
Ich Kämpfe für mich, und die Menschen die wirklich Hilfe brauchen. ( Gerechtigkeit )
Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk das jedem, jederzeit genommen werden kann. ( Richard von Weizsäcker )
🙈🙉🙊
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hallo, es geht hier doch um die frage von @Bettika , oder sehe ich es falsch, dass man nur darauf antworten sollte?
viele grüße
anne
2 -
Für die Nutzung des Entlastungsbetrages müssen Vertragsfirmen genutzt werden. eine Liste dieser Firmen, bekommt man von der Pflegekasse.
Pflegedienste sind da meist garnicht so optimal. Wo die Lebenshilfe in der Nähe ist, ist das oft die optimale Lösung, weil die preiswert sind, viertelstundengenau abrechnen und keine Fahrtkosten verrechnen
Karin
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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und was hat das mit dem Thema zu tun?
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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@Karlinchen worauf bezog sich dein einwand?
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sicher auf Beitrag, der gelöscht wurde.
außerdem ist das Thema doch abgehandelt
(Antwort ist keine Rechts oder Medizinische Beratung.Für die Richtigkeit der Antwort wird keine Haftung übernommen)
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@Karlinchen du hast recht, sorry. 😥
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