Aspergerdiagnose führt zu 5 Jahren Vorbehalt bei Pensionskasse, ist das rechtens?

Guten tag,

ich habe vor ca. 2 monaten zeitgleich zu meinem neuen jobbeginn die diagnose asperger erhalten. Hab dies daher auch der pensionskasse angegeben..

Nun hab ich die antwort gekriegt, dass man mir die überobligatorischen leistungen für 5 jahre durch den vorbehalt streicht.


Ich habe im prinzip keine grossen probleme im alltag (teilweise missverständnisse oder eher gereizt/gestresst als andere, aber nichts dass aus dem ruder laufen würde)

Hätte ichs nicht angegeben wären sie wohl nie dahinter gekommen... Nun ist meine frage, ob diese "rückstufung" denn rechtens ist? Ich fühle mich ehrlich gesagt etwas diskriminiert, da keinerlei hinweise auf etwaige invalidität bestehen..

Kann mir jemand auskunft geben ob und wie ich mich dagegen wehren soll? Ebenso stellt sich mir nun die frage, ob ich die iv informieren muss?


Besten dank für eine rasche antwort

Antworten

  • @Kerumi Hallo Kerumi, willkommen in unseren Forum. Schön, dass du dabei bist. Bezüglich deiner Frage werde ich gerne recherchieren. Viel Spaß beim Fragen stellen und mitdiskutieren.

    Viele Grüße

    Annemarie

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  • Hallo Kerumi

    Naja also meines Wissens nach (kann mich auch irren) ist überobligatorische Leistungen eher ein Bonus. Das heisst du kannst einfach pro Jahr etwas zusätzliches Geld in die PK einzahlen. ... und so wie ich das verstehe, in deinem Fall dann halt eben nicht. Bei einer möglichen IV-Rente, wäre das vermutlich sowieso egal, weil da nur die obligatorische Rente ausbezahlt würde.

    Ich hatte bei meiner Asperger-Diagnose damals keine entsprechende Kürzung. Aber gut möglich, dass da jede PK anders darauf reagiert. Geh doch sonst mal bei der Pro Infirmis vorbei für ein Gespräch. Die konnten mir bezüglich Sozialleistungen viel erklären. Eine weitere Alternative wäre Pro Cap, wenn du einen Anwalt für Sozialversicherungen fragen willst.

    Auch würde ich mal Job-Intern (Personalabteilung) klären, wie das normalerweise gemacht wird. Da kannst du dann auch gleich fragen, ob dein ASS Auswirkungen auf die Krankentaggeld-Versicherung deines Arbeitgebers hat. Denn das ist meiner Meinung nach genau so wichtig. Manche Versicherer reagieren da ziemlich .... wenn man Behinderungen nicht angibt.

    Lieben Gruss

    Priska

    Dipl. Naturheilpraktikerin TEN und Neurofeedback-Therapeutin


    Naturpraxis Hitz - Heilkunde | Neurofeedback | Biofeedback

    Flühstrasse 5, 5415 Rieden AG, www.naturpraxis-hitz.ch

    • EMR Zulassung: Von Krankenkassen anerkannt
  • Liebe annemarie. Danke für das willkommen. Hast du diesbezüglich schon etwas in erfahrung bringen können?

    Ich werde mich ende diese woche mit dem zuständigen besprechen, um in erfahrung zu bringen, warum das von ihrer seite her so ein "problem" darstellt. Wäre natürlich toll zu wissen ob sie da im recht gehandelt haben oder nicht..