Wann wird geimpft? Die Plflegenden und die Pfleger (speziell NRW)

Hallo,

hier meldet sich eine persönliche Assistenz aus Nordrhein-Westfalen, laut https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor sollte eigentlich mein Arbeitgeber schon längst geimpf sein und die persönlichen Assistenzen auch?

Mich wundert ehrlich gesagt, warum das Thema Coronaschutzimpfung hier im Forum derart unterrepräsentiert ist?!

Zurück zum Thema, ich habe bereits meine Stadt angeschrieben, hoffe die melden sich trotz der vielen Anfragen.
Ich konnte auch nirgends eine verbindliche offizielle Aussage darüber bekommen wer wo wann ein Impfangebot bekommt.
Vielleicht weiss hier jemand mehr


😀

Antworten

  • Hallo PhilM,
    guck doch mal auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

    https://www.zusammengegencorona.de/suchergebnisse/#searchquery=Impfangebot

    Dort findest du u. a. auch Informationen für Pflegekräfte.

    https://www.zusammengegencorona.de/mitmachen/initiativen/ihre-fragen-zur-corona-schutzimpfung-pflegekraefte-und-pflegende-angehoerige/

    Ich hoffe, das hilft dir weiter.
    Viele Grüße
    Annemarie

    A collective EnableMe profile for former moderators' posts

    Ein kollektives EnableMe-Profil für die Beiträge ehemaliger Moderatoren

    Un profil collectif EnableMe pour les messages des anciens modérateurs

    Колективний профіль EnableMe для дописів колишніх модераторів

  • Die Coronaimpfverordnung der BRD sagt:

    . § 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität
    (1) Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
    1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
    2. folgende Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheits-verlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: a) Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, b) Personen nach Organtransplantation, c) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkran-kung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, d) Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, e) Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, f) Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, g) Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, h) Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, i) Personen mit chronischer Nierenerkrankung,j) Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40), k) Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

    3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden, b) von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
    4. Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Dienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
    5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasma-spendedienste und Personen, die regelmäßig zum Zwecke der Diagnostik des Coronavirus SARS-CoV-2 Körper-material entnehmen,
    6. Polizei- und Einsatzkräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung, insbeson-dere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, sowie Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    7. Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche ArchäologischeInstitut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    8. Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungs-zusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationa-len Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem ho-hen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
    9. Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind,
    10. Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
    11. Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind,
    12. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

    (2) Für Personen nach Absatz 1 Nummer 1 gilt § 2 Absatz 2 entsprechend.


    Hierzu hab ich mehrere Fragen an das Forum, meine Stadt hat sich immer noch nicht gemeldet.
    3. bis zu zwei enge Kontaktpersonen a) von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden ich als persönliche Assistenz könnte hier mitgemeint sein, allerdings sind wir 5 Assistenten und nicht nur 2 (enge Kontaktpersonen)

    12. Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.
    und hier sind ALLE Assistenten gemeint?

    Und wie ist die Nummerierung zu verstehen? Zuerst werden die aus 1. geimpft, dann die aus 2., dann die aus ... ?

    Von wem geht die Initiative aus? ich möchte weder bei dem Impfzentrum anrufen noch ne Mail schreiben, die sind überlastet genug...

    Müssten hier im Forum nicht ALLE betroffen sein, ob mit Assistenten oder ohne?