Habe einen einseitigen Sehverlust. wie hoch dürfte die Beurteilung sein

Habe seit Dienstag 9.3.2021 einen totalen Sehverlust auf dem rechten Auge der nicht behandelt erden kann

Antworten

  • Hallo,

    für die Bestimmung über die Höhe des Grades der Behinderung (GdB) sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze (VMG) maßgebend. Danach ist bei einem vollständigen Sehverlust eines Auges bei uneingeschränktem Sehvermögen des anderen Auges ein GdB von 30 zu bilden.

    Die Feststellung einer Behinderung ist jedoch erst dann möglich, wenn diese über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten besteht (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

    Dein Sehverlust auf dem rechten Auge stellt ein Akutereignis dar, was im Regelfall das Abwarten einer 6-Monatsfrist zur Folge hat. Üblicherweise müsste nach Ablauf dieser Frist ein Kontrollbefund vom Augenarzt angefordert werden, der die Erblindung bestätigen müsste.

    Du schreibst, dass es sich hierbei um ein Ereignis handelt, welches nicht behandelbar ist. Soweit dies tatsächlich der Fall ist, könnte ausnahmsweise schon jetzt die Feststellung einer Behinderung erfolgen. Zingende Voraussetzung ist jedoch, dass augenärztlich bestätigt wird, dass aufgrund der medizinisch gestellten Diagnose eine Wiederherstellung der Sehfähigkeit sowohl therapeutisch als auch operativ ausgeschlossen ist.

    Wenn du berufstätig bist, würde ein GdB von 30 dir die Möglichkeit eröffnen, bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen zu beantragen. Damit würdest du einen besonderen Kündigungsschutz erlangen.

    Zudem hättest du in jedem Fall die Möglichkeit, steuerliche Vergünstigungen bei der Lohn- und Einkommenssteuer in Anspruch zu nehmen.

    Freundliche Grüße

    Haltom