Wie erhalte ich Informationen zu den Untersuchungsmethoden beim polymedizinischen Gutachten der IV?

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Guten Tag.
Ich werde in ein paar Wochen aufgrund einer IV-Rentenabklärung ein polymedizinisches Gutachten beim ABI in Basel durchlaufen. Es sind vier unterschiedliche medizinische Fachrichtungen involviert, wobei mir bei Zweien nicht klar ist, weshalb diese auch eine Untersuchung durchführen (kein Bezug zur Erkrankung). Damit ich mich (u.a. moralisch) auf die Abklärungen vorbereiten kann, habe ich beim ABI schriftlich um Auskunft bezüglich geplanter Untersuchungsmethoden (also z.B. Röntgen, Neurostimulation etc.) gefragt. Dabei wurde ich um einen Rückruf gebeten. Am Telefon wurde mir durch eine MPA erklärt, dass sie keine Ahnung habe. Ich habe Sie gefragt, was sie mir empfehlen würde, wie ich zu diesen Informationen gelange. Daraufhin hat sich kurz Rücksprache mit der medizinischen Leitung genommen und mir mündlich rückgemeldet, "dass lediglich in der Schweiz erlaubte und medizinisch anerkannte Untersuchungen vorgenommen würden". Weiteres könne sie mir nicht sagen. Meine Frage bleibt unbeantwortet und ich möchte verhindern, dass bei den Untersuchungen Eingriffe vorgenommen werden, welche meinen Zustand verschlechtern (war bei einem Gutachten der BVK der Fall). Gleichzeitig befürchte ich, dass meine Kooperation angezweifelt wird, wenn ich eine Untersuchungsmethode vor Ort verweigere.

Gibt es Empfehlungen, wie ich mich erstens vorgängig informieren und zweitens so vor Ort verhalten kann, damit ich in der Rentenprüfung keinen Nachteil erfahre?

Vielen Dank!

Kommentare

  • Pamela
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    Hallo CRPS

    Die polymedizinischen Gutachten der IV sind ein grosses Thema, das auch schon in den Medien diskutiert wurde, und es ist gut, sich darauf vorzubereiten. Schade, dass dir das ABI selbst nicht mehr Auskünfte zu den Untersuchungen geben konnte, weil dies wäre die richtige Ansprechstelle. Ich kann dir einfach aus meiner Erfahrung als Sozialarbeiterin sagen, dass bei meinen Klientinnen und Klienten jeweils nie mehr als Röntgenbilder als "medizinischer Eingriff" gemacht wurden. Die Gutachter*Innen stellen meist diverse Fragen (auch sehr persönliche), untersuchen die Personen "optisch" (gleich schauen, wie die Person aussieht, steht, geht etc.) sowie "manuell" (z.B. Rücken abtasten, Druck auf Beine o.ä.) und nehmen die Reaktionen wahr.

    Am besten ist es, sich genau so zu geben, wie man ist, weder etwas überspielen noch übertreiben. Wenn die Gutachter*Innen eine Untersuchungsmethode anwenden möchten, die dir unangenehm ist, darfst du das ruhig sagen und diese verweigern.

    Es gibt neu bei Inclusion Handicap (Dachverband der Behindertenorganisationen) eine Meldestelle für Gutachten. Wenn du das Gefühl hast, es ist etwas nicht korrekt gelaufen beim Gutachten, du wurdest schlecht behandelt oder die Untersuchung dauerte vielleicht nur 20min, empfehle ich dir, dies bei Inclusion Handicap zu melden. Diese Organisation setzt sich dafür ein, dass die Gutachten fairer und korrekter durchgeführt werden. Hier findest du den Link zur Meldestelle: https://www.inclusion-handicap.ch/de/themen/invalidenversicherung-(iv)/meldestelle-484.html

    Falls dein IV-Anspruch aufgrund eines Gutachtens abgelehnt wird, kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Du kannst dich z.B. bei Pro Infirmis oder Procap melden, um Unterstützung dabei zu erhalten. Du kannst dich auch bereits während des IV-Verfahrens bei Pro Infirmis für die Sozialberatung anmelden, wenn du Beratung während des IV-Prozesses haben möchtest.

    Ich hoffe, dies hilft dir etwas weiter. Ich wünsche dir alles Gute.

    Liebe Grüsse, Pamela