Stieftochter hat keine Vollmacht von der an Demenz erkranken Stiefmutter erhalten.

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Demenz erkrankte Stiefmutter mit Immobilienvermögen. Keine Vollmacht der Stieftochter vorhanden. Das Gericht bestimmt jetzt über das Vermögen. Wie kann man dagegen vorgehen?

Antworten

  • hallo, das hat mit erbrecht zu tun (gesetzliche erbfolge). gibt es dafür vll. ein forum? sonst fachanwalt bitte fragen.
  • Um zu regeln, was mit einem selbst oder mit seinem Vermögen passieren soll, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann, gibt es die Möglichkeit der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
    Wenn ein Mensch diese Möglichkeiten NICHT wahrnimmt oder auch niemandem eine Vollmacht ausstellt, um für ihn handeln zu dürfen, geht man normalerweise davon aus, dass der Mensch ganz klar nicht will, dass eine bekannte / verwandte Person für ihn handelt.
    Wird jemand ohne vorsorgliche Regelung / Vollmacht dement und damit handlungsunfähig, bestellt das Amtsgericht / Vormundschaftsgericht eine gesetzliche Betreuung, die dafür sorgt, dass "vernünftige" Entscheidungen getroffen werden.
    Im angefragten Fall müsste sich die Stieftochter an das Amtsgericht / Vormundschaftsgericht wenden, um die Übernahme der gesetzlichen Vertretung für die Stiefmutter zu beantragen. Allerdings können da auch schon mal Fragen vorkommen im Sinne von "Warum hat Ihre Stiefmutter Sie nicht bevollmächtigt?" - "Was möchten Sie mit dem Immobilienbesitz machen - er gehört Ihrer Stiefmutter und soll in erster Linie für deren Bedürfnisse verwendet werden."
    Sollte die Entscheidung des Gerichtes nicht nach Wunsch ausfallen, kann auch dagegen geklagt werden; allerdings sollte dann spätestens ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
  • k.obus hat geschrieben:
    hallo, das hat mit erbrecht zu tun (gesetzliche erbfolge). gibt es dafür vll. ein forum? sonst fachanwalt bitte fragen.

    mein beitrag war nicht richtig. ich war von anderen voraussetzungen ausgegangen, sorry 😺
  • k.obus hat geschrieben:
    k.obus hat geschrieben:
    hallo, das hat mit erbrecht zu tun (gesetzliche erbfolge). gibt es dafür vll. ein forum? sonst fachanwalt bitte fragen.

    mein beitrag war nicht richtig. ich war von anderen voraussetzungen ausgegangen, sorry 😺

    Das kann man so nicht unbedingt sagen.
    Der / die Fragesteller/in hat uns ja nicht gerade mit üppigen Informationen verwöhnt.
    Ich musste es mehrfach durchlesen, weil es wirklich sehr knapp formuliert war.
    Meistens antworte ich auf Stichwortfragen gar nicht, aber diesmal war es ja zumindest ein logischer Text und nicht nur drei Worte im Titel.
    😉
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