Darf ein pfegender Angehöriger Trinkgelder an Krankenhaus und Pflegeheim ausgeben ?

Ehemann (Betreuter) verstorben nach Aufenthalt im PH und 3 längeren Krankenhaus Aufenthalten. Eheleute hatten keine gemeinsamen Konten. Für Betreuung in Corona-Zeiten mehrmals Trinkgelder verteilt und auch Asgaben für täglichen Bedarf. Erben verweigern Verrechnung beim Nachlass. Sind sogar der Meinung, ab 1. Tag KH brauche er sich nicht mehr an der Miete zu beteiligen.

Antworten

  • Hallo Mausepietz,

    was ein pflegender Angehöriger, mit "seinem Geld" macht, ist allein seine Sache. Wenn er dem Pflegepersonal Trinkgelder gibt, oder für den zu Pflegenden einkauft, muß er das mit dem Betreuer des zu Pflegenden, oder ihm selbst nachweislich, am besten schriftlich klären. Wenn der Gepflegte stirbt bevor das geklärt ist, ist das wohl schlicht das Problem des pflegenden Angehörigen.... denn woher sollen die Erben wissen warum wieviel für wen, im Auftrag von Wem ausgegeben wurde. Das mit der Beteiligung an der Miete kann man ggf. klären, was dann Sache des Nachlasverwalters wäre.

    😀 Helmut
  • Mausepietz hat geschrieben:
    Ehemann (Betreuter) verstorben nach Aufenthalt im PH und 3 längeren Krankenhaus Aufenthalten. Eheleute hatten keine gemeinsamen Konten. Für Betreuung in Corona-Zeiten mehrmals Trinkgelder verteilt und auch Asgaben für täglichen Bedarf. Erben verweigern Verrechnung beim Nachlass. ..........

    hallo, ausgaben vor dem tode des ehemannes haben mit dem nachlass nichts zu tun.
    es heißt nicht umsonst nachlass. betrifft also nur ein-und ausgaben nachdem jemand verstorben ist!
    die sache mit der miete ist ja wohl auch ein unsinniges ansinnen.


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