Schwerbehindert, 59

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Hallo Forum,
ich bin 59 Jahre jung und habe einen GdB von 60.
Um meinen Arbeitsplatz zu halten war ich vor 4 Jahren bereits (erfolgreich) mit dem Integrationsamt gegen meinen Arbeitgeber vor dem Arbeitsgereicht.
Jetzt steht wieder eine Runde an, und altersbedingt hat sich beim Integrationsamt irgendwas geändert beüglich Zustimmung nicht erforderlich oder so.
Wer hat dazu weitere Informationen ?

Antworten

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  • Moin,
    hast du einen Rechtsbeistand?
    Grundsätzlich muss dein Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung vom Integrationsamt einholen. Dazu wirst du, der BR und die SBV vom Integrationsamt angehört. Das Integrationsamt prüft dann, ob du auf Grund deiner Behinderung gekündigt werden sollst.

    Wichtig ist der Grund der Kündigung.


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