KFZ-Hilfe und Vollkaskoversicherung

Wünsche allen einen Guten Start ins neue Jahr.
Guten Morgen,
ich fahre seit 2011 über die KFZ-Hilfe Behindertengerechtes Autos. Ab 01.01.2020 hat der Kostenträger gewechselt (SGB XII, Jetzt LWV).Dieser hat angekündigt, dass es die Vollkaskoversicherung ab 01.01.2022 nicht mehr übernehmen will. Über die Vollkasko sind die Umbauten und die Zusatzausstattungen (Rollstuhlstranspor, Gasring/Brmshebel und E-Rollstuhl (Mehrwert) mitversichert.
Ich möchte gegen dieser Entscheidung Wiederspruch einlegen, kann jemand helfen?
Vorab, herzlichen dank.
LG

Antworten

  • Hallo,

    Ihre Frage ist zwar schon älter, aber vielleicht hilft diese Info.

    Das sollten Sie sich schriftlich von der Versicherung geben lassen. Die darin enthaltene Begründung ist wichtig.

    Damals haben Sie eine Bewilligung erhalten, darin steht wahrscheinlich als Voraussetzung Vollkasko. 

    Nach 8 - 10 Jahren haben Sie ggf. Anspruch auf eine neue Versorgung, je nach Beschäftigungsstatus etc. 

    Jeder Einzelfall ist anders und muss im Detail geprüft werden. Sehr gerne können Sie sich ab dem 20.08.2021 persönlich an mich wenden.

    Herzliche Grüße

    Frank Sodermanns