"Verfall für Regress" für einer Schenkung zu Gunsten Kinder im Sinne eines Vermögensverzichtes...

Regress-Frist: Mir sagt man 10 Jahre. Stimmt das? oder kann die SVA gesetzlich abgesichert auch 20 oder mehr Jahre zurückgehen bei allfälligen Immo Verkäufen oder ähnlichem??? Ich persönlich erlebe mit meiner Pflegebedürftigen Mutter gerade das. Man(n)/Frau wird ergo bestraft dafür, sein eigenes Geld vor 10 oder mehr Jahren ausgegeben zu haben? ohne im Wissen und ohne Schuld, dass Man(n)/Frau in x-Jahren (bei meiner Mutter 12 Jahre) Pflegebedürftig ist. Ist das wirklich korrekt?

Antworten

  • Ob die SVA das darf weiss ich nicht aber sie macht es .Wenn man Mitglied bei ProCap
    ist kann man gegen diese Schweinebande klagen , nur kann sich ein normalsterblicher die Beiträge nicht leisten.
    Und wenn du diese Halsabschneider auch einklagen kannst würdest du kaum Recht bekommen, denn Recht haben und Recht bekommen sind nicht das gleiche.
    Scheininvalide bekommt die Kohle aber Leute wie ihr und ich die eigene Initiative ergreifen bleiben auf der Strecke. Das einzige was ich empfehlen könnte verstösst gegen die Nettiquette
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