Verliere ich meine IV Rente, wenn ich den Wohnsitz nach EU wechsle?
ebelin
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SITUATION: Seit Geburt bin ich gehbehindert und leide wegen Fehlstellungen und Operationen an Arthrose, ich bin 35.
Die Wohnsituation ist wegen meiner zunehmender Schmerzen nicht mehr tragbar, die vielen Treppen (Bad im Keller) gehen nicht mehr. Mit unseren kleinen Einkommen finden wir im Raum Basel keine bezahlbare Wohnung. Wir suchen im umliegenden Ausland, wir wollen nach wie vor in Basel arbeiten.
FRAGE: Falls ich nun z.B. in Grenzach-Wyhlen eine Wohnung finde, also meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen muss, aber immer noch in der Schweiz arbeite – dann würde ich keine IV Rente mehr erhalten, sehe ich das richtig? Also ich müsste mich von vorne als IV im entsprechenden Wohnsitz-Land anmelden? Siehe IV Merkblatt (Punkt 1 (Seite 3) und Punkt 36 (Seite 16).
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ich bin sehr dankbar über jeden Hinweis.
Alles Gute und beste Grüsse*
Die Wohnsituation ist wegen meiner zunehmender Schmerzen nicht mehr tragbar, die vielen Treppen (Bad im Keller) gehen nicht mehr. Mit unseren kleinen Einkommen finden wir im Raum Basel keine bezahlbare Wohnung. Wir suchen im umliegenden Ausland, wir wollen nach wie vor in Basel arbeiten.
FRAGE: Falls ich nun z.B. in Grenzach-Wyhlen eine Wohnung finde, also meinen Wohnsitz ins Ausland verlegen muss, aber immer noch in der Schweiz arbeite – dann würde ich keine IV Rente mehr erhalten, sehe ich das richtig? Also ich müsste mich von vorne als IV im entsprechenden Wohnsitz-Land anmelden? Siehe IV Merkblatt (Punkt 1 (Seite 3) und Punkt 36 (Seite 16).
Hat damit jemand Erfahrungen gemacht? Ich bin sehr dankbar über jeden Hinweis.
Alles Gute und beste Grüsse*
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Antworten
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Es hängt von folgenden Umständen ab: Invaliditätsgrad, Heimatland des Anspruchsberechtigten und Wohnsitzland des Anspruchsberechtigten.
Invaliditätsgrad 40%- 49%
Wenn Du die schweizerische Nationalität besitzt und in einem Land der EU oder EFTA niederlassen möchtest: Behältst Du deinen Leistungsanspruch.
Du verlierst den Anspruch, wenn Du dich ausserhalb der EU oder der EFTA niederlässt.
Invaliditätsgrad 50%-100%
Wenn Du die schweizerische Nationalität besitzt oder EU-Bürger, Staatsangehöriger eines EFTA-Staates oder eines Staates mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat bist,: dann behältst deinen Leistungsanspruch unabhängig vom Wohnsitz.
Personen, die nicht Staatsangehörige der Schweiz, der EU, eines EFTA-Staates oder eines Staates mit dem die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, sind, haben nur dann einen Leistungsanspruch, wenn der Wohnsitz in der Schweiz hat.
Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt in Ihr Wohnsitzland.
Ich empfehle dir die Frage noch an Procap zu stellen https://www.procap.ch/
Pascal EnableMe
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