Behinderung kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Hallo, ich habe 80 % GdB und wurde von der RV für 9 Jahre als nicht arbeitsfähig eingestuft. Eine Erwerbsminderungsrente steht mir nicht zu, da ich die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt habe. Deshalb beziehe ich seit dem Sozialhilfe. Diese 9 Jahre sind in 2021 abgelaufen. Muss ich mich bei der RV zur Überprüfung in eine unbefristete EM melden oder bekomme ich von der RV Nachricht? Sollte eine unbefristete EM gewährt werden, ohne Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, habe ich dann Anspruch auf Grundrente? Viele Fragen... Danke im Voraus.

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