Führerscheinprüfung mit Behinderung
Weiß jemand, ob es für eine Führerscheinprüfung bei einem Menschen mit Behinderung besondere Vorschriften gibt?
Vor allem interessiert mich, ob der TÜV-Prüfer vor Beginn der Prüfung (vom Prüfling selber? von der Fahrschule? vom Straßenverkehrsamt?) über die vorliegende Behinderung informiert sein muss, um z.B. Fehler im Kontext der Behinderung einzuordnen.
Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Bekannter heute durch die praktische Prüfung gefallen ist, weil er (wohl aufgrund einer Sehbehinderung/Beweglichkeit der Augen) mehrmals zu weit rechts gefahren ist. Im Nachgespräch mit dem Prüfer fiel dieser aus allen Wolken als er von der Behinderung erfuhr. Ob es denn ein Gutachten gebe, wollte er wissen.
Ja gibt es alles: TÜV-Gutachten über grundsätzliche Fahreignung, Augenarztgutachten, neurologisches Gutachten, Genehmigung des Straßenverkehrsamts. Das habe er alles nicht gewusst und er begann hektisch mit seinen Vorgesetzten zu telefonieren. Was da besprochen wurde, ist nicht bekannt. Aber der Prüfer macht nun eine Meldung ans Straßenverkehrsamt: "Sehvermögen/Gesichtsfeld unklar". Was wird jetzt passieren?
Vor allem interessiert mich, ob der TÜV-Prüfer vor Beginn der Prüfung (vom Prüfling selber? von der Fahrschule? vom Straßenverkehrsamt?) über die vorliegende Behinderung informiert sein muss, um z.B. Fehler im Kontext der Behinderung einzuordnen.
Im konkreten Fall geht es darum, dass ein Bekannter heute durch die praktische Prüfung gefallen ist, weil er (wohl aufgrund einer Sehbehinderung/Beweglichkeit der Augen) mehrmals zu weit rechts gefahren ist. Im Nachgespräch mit dem Prüfer fiel dieser aus allen Wolken als er von der Behinderung erfuhr. Ob es denn ein Gutachten gebe, wollte er wissen.
Ja gibt es alles: TÜV-Gutachten über grundsätzliche Fahreignung, Augenarztgutachten, neurologisches Gutachten, Genehmigung des Straßenverkehrsamts. Das habe er alles nicht gewusst und er begann hektisch mit seinen Vorgesetzten zu telefonieren. Was da besprochen wurde, ist nicht bekannt. Aber der Prüfer macht nun eine Meldung ans Straßenverkehrsamt: "Sehvermögen/Gesichtsfeld unklar". Was wird jetzt passieren?
0
Antworten
-
Was jetzt passieren wird / muß ist, das dein Bekannter möglicherweise für eine Gesichtsfeldmessung zum Augenarzt muß. Besteht er die nicht, gehts nicht weiter. Besrteht er, kommts auf weitere Detailsan... neurologisches Gutachten...oder auch MPU. Das kann er dann nur der Reihe nach ab arbeiten.
Ich hab selber auch eine Sehbehinderung, und hab das ganze einfach gesagt umgekehrt erlebt. Da mir von Kindheit an immer wieder gesagt wurde, das ich keinen Führerschein machen könne, hab ich mich erst darum gekümmert, als meine Tochter lange Zeit 60 km weg ins Krankenhaus mußte. Ich hab den Augenarzt bekniet, mir doch einen Sehtest für einen Führerschein, zur Not auch mit Geschwindigkeitsbegrenzung auzustellen. Nach gründlichen Tests hat er mir dann einen Sehtest für Klasse 1b gegeben. Die Fahrschule war dann so net, beim Straßenverkehrsamt zu fragen, was das mit der Einschränkung auf Klasse 1b zu bedeuten habe....: Das könne man nicht sagen, meinten die. Bis auf Gefahrgut und Busschein könnte ich mit den Werten in meinem Sehtest alles machen. Ich muß für Klaase 3 zwar jedes Jahr zum Sehtest / Gesichtsfeldmessung zum Augenarzt, aber das klappte bis zuletzt problemlos.
In Sachen besondere Prüfungsbedingungen für Behinderte.... Wenn Behinderte ihren Fähigkeiten entspr. angepaßt sicher fahren, ohne andere dabei zu gefährden braucht es keine "besonderen Bedingungen"... wohlmöglich aber längere Übungszeiten vor der Prüfung.
😀 Helmut
0 -
Na ja, den Spießrutenlauf bis alle Gutachten vorlagen haben wir ja letztes Jahr durchgemacht. Erst nach Vorlage der Gutachten beim Straßenverkehrsamt wurde er ja überhaupt zugelassen. Das Gutachten vom Augenarzt ist aktuell und bis nächstes Jahr gültig. Gesichtsfeld wurde u.a. vermessen und als regelrecht bewertet.
Die Meldung des Prüfers ans Straßenverkehrsamt wurde gemacht, weil er keinerlei Info über die Behinderung hatte. Und da wäre es interessant zu wissen, ob da evtl. ein Versäumnis des Straßenverkehrsamts vorliegt, weil der TÜV nicht informiert wurde. Oder vielleicht ein Versäumnis des TÜV, weil der Prüfer von seinen Vorgesetzten nicht informiert wurde bzw. sich selber nicht hinreichend informiert hat. Es geht ja auch um Kosten für mögliche weitere Gutachten, zweite Prüfung etc.
0 -
Wenn das so ist, braucht er wohl vor der nächsten Prüfung mehr Fahrpraxis, und einen Fahrlerer, der besser darauf achtet das er in der Mitter der Fahrspur fährt, ... denn wegen zu weit rechts oder links fahren, fallen nicht nur Behinderte Prüflinge durch. Das sollte mit der Behinderung nix zu tun haben. Da gehts dann eher um "Übung und Einsehen", das es in der Mitter bessr ist.... wenn denn dafür Platz ist. Ich hatte durch meine Sehbehinderung beim Autofahren anfangs auch Probleme damit die Spur zu halten. Da mein Fahrlerher mich aber erst zur Prüfung angemeldet hat, nachdem ich mich an das "neue Fahrgefühl" gewöhnt hatte, und die Spur sicher halten konnte, gabs bei der Prüfung deswegen keine Probleme.
😀 Helmut
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 104 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche