Nierenkrebs. Wenn die Niere weg ist ist man dann auch behindert?

Nach einem Nierenkrebs wurde mir die komplette Niere entfernt. Jetzt habe ich einen Behindertenausweis begrenzt auf 5 Jahren.
Was passiert danach? Wird mein Ausweis verfallen?

Antworten

  • Hallo ,

    nein dein Ausweis wird nicht verfallen. Er wird verlängert.

    Freundliche Grüße

    Denis , MyHandicap
  • Nach Ablauf der Befreiung „verfällt“ der Ausweis. Die Behinderung muss dann neu festgestellt werden, wenn sie noch vorliegt. Der Verlust einer Niere an sich dürfte keinen nennenswerten GdB begründen.

    Akut krebskrank ist man sehr beeinträchtigt, was die temporäre Behinderung begründet.
  • Denis_MyHandicap hat geschrieben:
    nein dein Ausweis wird nicht verfallen. Er wird verlängert.

    von einer automatischen verlängerung kann man nie ausgehen.
    in 5 jahren kann viel passieren - was nicht immer schlimm sein muss. 😉
  • Hallo,

    nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Teil B Punkt 12.1.1 ist der Verlust einer Niere bei Gesundheit der anderen Niere mit einem GdB von 25 zu bewerten.

    Nach § 152 Abs. 1 Satz 5 SGB IX ist der GdB bescheidmäßig jedoch grundsätzlich in Zehnergraden festzustellen.

    Mit Bezug auf einen Beschluss der Sektion "Versorgungsmedizin" des Ärztlichen Sachverständigenbeirats beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sind GdB-Werte mit Fünfergraden aufzurunden.

    Deine Tumorerkrankung gehört zu einer Reihe von Gesundheitsstörungen, bei denen Rückfallmöglichkeit besteht. Deshalb wurden nicht nur die Funktionsstörungen infolge des Nierenverlustes sowie die damit verbundenen Leistungsbeeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch die Rückfallneigung und die damit verbundenen Ängste, die Ungewissheit über die Wiederherstellung der Belastbarkeit und die Anpassungsschwierigkeiten durch die Umstellung in der Lebensführung.

    Bei rezidivfreiem Verlauf wird der GdB nach Ablauf der Heilungsbewährungszeit dann auf 30 herabgesetzt.

    Freundliche Grüße
    Haltom
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