Mündliche Verhandlung im Rahmen einer Sozialklage

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Hallo Leute!

Tolles Forum habt ihr hier und ich bin erst heute durch meine Suche auf das Forum aufmerksam geworden, aber besser spät als nie. 😉

Ich befinde mich im Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen bezüglich des GdB meiner Behinderung. Ursrünglich fanden mein Sozialarbeiter und ich 50 % angemessen. Vom Versorgungsamt wurden 30% vorgeschlagen. Nach Widerspruch befinde ich mich seit einiger Zeit bereits in einer Sozialklage und es gab bereits ein amtsärztliches Gutachten in welchem 60% ermittelt wurden. Offenbar ist die Gegenseite aber zu keinerlei Kompromiss bereit und nun habe ich eine Vorladung zu einer mündlichen Verhandlung bekommen. Allerdings stand in diesem Brief auch, dass ich nicht erscheinen muss. Trotz eigener Internetrecherche kann ich mir nicht wirklich erklären was da passiert und habe ziemlich Angst vor diesem Termin.

Ich bestreite diesen Klageweg allein, also habe keinen Rechtsbeistand o.ä.. Hat jemand schonmal an einer solchen mündlichen Verhandlung teilgenommen? Ist es nötig sich vorzubereiten? Was kann ich erwarten? Und macht es überhaupt Sinn daran teilzunehmen?

Antworten

  • Helmut60
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    So eine Verhandlung zu erleben kann schon interessant sein. Sinn macht es jedoch nur, wenn man einigermaßen sicher sprechen, bei Fragen "sicher" antworten kann, und sich von strengen Blicken der Gegeseite nicht verunsichern läßt.

    Ich war wegen Hilfsmitteln für meine Tochter mehrfach erfolgreich ohne Anwalt bei Verhandlungen vom Sozialgericht, und hab auch gerade eine erfolgreiche Klage wegen Merkzeichen G für mich hinter mir. Allerdings gabs da keine Verhandlung. Solange ich die Arztberichte zum Amt und zur Widerspruchsstelle geschickt hab meinte der Gutachter, das da nix steht, das Merkzeichen G rechtfertig. Nachdem ich die Berichte dann mit der Klage an das SG, und das die zum Amt geschickt hat, muß irgendwer die verzaubert haben, denn dann stand plötzlich drin, das der Bericht / die Diagnose des Neurologen alleine, die Voraussetzungen für Merkzeichen G voll und ganz erfüllt. Daher hat das Amt dann meinen Antrag anerkannt.

    😀 Helmut
  • OT
    glückwunsch zum verzaubern, helmut *gg*