Sicherheitsvorschriften zum Transport von Personen in Elektrorollstuhl im Schulbus
Lux
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Jeder Busfahrer hat andere Informationen, wie gesichert sein muss/soll - was gilt?
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Antworten
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hallo, da müsste man erstmal wissen worin die unterschiede an infos bei den busfahrern bestehen.
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Lux hat geschrieben:
Jeder Busfahrer hat andere Informationen, wie gesichert sein muss/soll - was gilt?
In D ist das gesetzlich geregelt, in der CH vermutlich auch, in D könnte man bei TÜV oder Polizei nachfragen. An deiner stelle wprde ich zusötzlich das busunternehmen schriftlich! dazu befragen und auf die einhaltung schriftlich! pochen, somit bist du "sicherer, was verlehrrechtliche dinge angeht,
in D gilt die Befestigung mittels kraftknoten. in der praxis habe ich noch nie erlebt, dass dies umgesetzt würde, meist sind nichtmal gurte vorhanden.
In D kannst auch der RS Fahrer belangt werden, wenn er versäumt hat den Fahrer auf die nötige Sicherung hinzuweisen. im falle eines unfalls wenn personenschäden passieren, ist das eine sehr heikle sache. der fahrer des fahrzeugs ist allerdings in erster linie in der pflicht.
alles gute für dich.
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Hallo Lux
In meinen Augen kommt dies immer auf das Transport-Unternehmen an...
Auch bei Bussen ist dies der Fall...
In deinem Fall würde ich beim Busfahrunternehmen direkt anfragen, welche bei Ihrem Unternehmen die gültigen Richlinien sind... Dann kriegst du bestimmt die "gültigste" Antwort auf deine Frage...
Hoffe dir hilt dies weiter!
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Die Busunternehmer zu fragen wie rollstuhlgebundene Personen bei der Beförderung im KFZ gesichert werden müssen, ist etwa so, als wenn man den Bock zum Gärtner macht. Fahrzeuge in denen das vorschriftsmäßige Sichern leicht ist kosten mehr, und Sicherungssysteme die Aufwendiger anzulagen sind, machen dem Fahrer arbeit, die viele wegen dem erforderlichen Kontakt zum Fahrgast nicht gerne machen.... insbesondere zu Coronazeiten.
Wie ist das nun.. ? Einfach gesagt muß jeder Rolli für sich mit 4 Gurten, .. an jeder Ecke einen, mit dem Fahrzeug verbunden sein, und der Rollstuhlinsasse mit 2 zusätzlichen Gurten. Wobei es da Varianten wegen dem Kraftknoten gibt. Gurte die den Rolliinsassen gegen raufallen, gegen die eigene Kraft im Rolli sichern zählen dabei nicht... abgesehen von der Kraftknotenvariante... wenn denn da ein Beckengurt dran ist. Dann muß noch ein Schultergurt angelegt werden. Das sollte man direkt von der Polizei prüfen lassen.... vorher 110 anrufen... sagen wann der Fahrdienst da ist,.. und das da mal kontrolliert werden sollte. Am besten zur Sicherheit Fotos machen, und sich die Namen von den Polizisten geben lassen.
( Einfach mal in Interent nach Crashtest Rollstuhl Sicherheit suchen... da gibts Filme zu. )
Ich hatte iher im Dorf mehrfach Ärger mit einem Fahrdienst, der meinte das das nicht braucht. Hab die Polizei dazu geholt. Das wesentliche was dabei raus kam ist, das die Polizei hier lieber schmiere steht, und darauf achtet das den Behindertenfahrdiensten kein Bußgeld wiederfährt.... als für Sicherheit für hilfslose rollstuuhlgebundene Personen zu sorgen. Damals änderte der LWL zum Glück die Auschreibungen, so das auch Untermehmen von außerhalb Schul- u. Werkstattfahrten machen konnte. Seit dem konnten wir uns blind darauf verlassen, das richtig gesichert wurde. Das neue Untermehmen fährt halt in ganz Deutschlad, und kann es sich nicht leisten, mit sowas böse aufzufallen.
Nun ist meine Tochter nicht mehr Zuhause, in einer anderen Werkstatt, wird von einem ortsnahmen Unternehmen gefahren... und schwups, ist Sicherheit für hilflose Schwerbehinderte wieder ein Fremdwort. Bin schon gespannt was der Unternehmer, und die Polizei dazu sagen.
😀 Helmut
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Lieber Helmut,
für deine kompetente und ausführliche Antwort danke ich Dir ganz herzlich .
Du sprichst mir aus dem Herzen: genau so sieht die Sachlage und die Problematik aus und genau so hat jeder Mensch im Rollstuhl sitzend im Bus das Recht richtig gesichert zu werden. Das war schon immer meine Meinung und ich bin froh dass Du das genauso siehst.
Liebe Grüsse Nicolas
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justlouit hat geschrieben:
Hallo Lux
In meinen Augen kommt dies immer auf das Transport-Unternehmen an...
Auch bei Bussen ist dies der Fall...
In deinem Fall würde ich beim Busfahrunternehmen direkt anfragen, welche bei Ihrem Unternehmen die gültigen Richlinien sind... Dann kriegst du bestimmt die "gültigste" Antwort auf deine Frage...
Hoffe dir hilt dies weiter!
Nein, das ist ja die ganze Problematik, jeder Busunternehmer gibt dir eine andere Antwort.
Helmut hat das wunderbar in seinem Beitrag beschrieben.
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Lux hat geschrieben:justlouit hat geschrieben:
Hallo Lux
In meinen Augen kommt dies immer auf das Transport-Unternehmen an...
Auch bei Bussen ist dies der Fall...
In deinem Fall würde ich beim Busfahrunternehmen direkt anfragen, welche bei Ihrem Unternehmen die gültigen Richlinien sind... Dann kriegst du bestimmt die "gültigste" Antwort auf deine Frage...
Hoffe dir hilt dies weiter!
Nein, das ist ja die ganze Problematik, jeder Busunternehmer gibt dir eine andere Antwort.
Helmut hat das wunderbar in seinem Beitrag beschrieben.
Hallo Lux
Oke nun verstehe ich deine Problematik. Danke auch Helmut für die Ausführung.
In diesem Fall würde ich in deinem Fall ebenfalls noch vom Rechtsangebot einer Behindertenorganisation gebrauch machen in der Schweiz z.B. Procap oder Proinfirmis. Der Grund wenn eine Organisation sich bewusst dieser Thematik annimmt, und das Unternehmen damit konfrontiert,erfolgt die Umsetzung meist einfacher, da du so nicht alleine kämpft sondern die Organisation dies in gewisserweise für dich macht 😀.
Dies aber nur als Bemerkung am Rande, dies wäre in deinem Fall vermutlich mein Vorgehen.
Lg
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