Rechts Unterschenkel amputiert - Autofahren?

Hallo zusammen,
Ich bin durch einen Unfall rechts Unterschenkel amputiert. Lebe in Niedersachsen, der Unfall ist jetzt 4 Monate her.
Ich bin schon wieder Auto gefahren (5er BMW Schaltwagen) das funktioniert alles soweit.
Mir stellt sich die Frage ob ich es überhaupt fahren darf, oder ob ich so nicht mehr durch die Versicherung gedeckt werde..?!

Habe schon viel zu dem Thema gefunden,
Von: es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob man eine fahrprüfung ablegen muss.

Über:
Verliert ein Mensch ein Bein - oder auch beide Beine - und besitzt schon einen Führerschein, muss er ein medizinisches und ein technisches Gutachten erstellen lassen. Theoretisch braucht er diese Gutachten erst, wenn es hart auf hart kommt (bei einem Unfall). 

Bis zu einem Fahrlehrer, der zu mir meinte ich müsse definitiv auf links Gas umbauen...

Das kann doch nicht sein, möchte nichts umbauen, zumal ich ja fahre wie früher, alle Mitfahrer waren bisher erstaunt...


Antworten

  • Diese Aussagen sind so nicht ganz korrekt.
    - Der Führerschein bleibt gültig, bis er eingezogen wird.
    - Eine Behinderung muss der Behörde nicht angezeigt werden.
    - Versichert ist das Fahrzeug, nicht der Fahrer.
    - Der Fahrer muss natürlich einen gültigen Führerschein haben und in der Lage sein, das Fahrzeug zu führen.
    - Erfährt die Behörde von der Behinderung, wird sie eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit anordnen.
    - Es gibt eine große Menge Fahrprüfer, die von Amputation und Prothesenversorgung keine Ahnung haben und neben dem Bein die Amputation des Gehirns annehmen. Das führt oft zu abstrusen Auflagen.
    - Mit der Zeit und nach Gewöhnung an die Prothese sind viele Dinge möglich, die jetzt unerreichbar erscheinen. Auch die Technik entwickelt sich weiter.
    - Man kann zu jedem x-beliebigen TÜV gehen, um eine Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen. Das Gutachten gilt bundesweit.

    - Der Führeschein ist weiterhin gültig. Man muss sich aber so verhalten und Vorsorge treffen, dass man niemanden gefährdet. Diese Maßnahmen muss man auch verantworten. Kommt es zum Unfall und die Maßnahmen waren ungeeignet, hat man ein Problem.
    - Es gibt einen Spezial-TÜV-Prüfer in Bayern, der durch eine nahe Speisl-Reha-Klinik auf Amputationen spezialisiert ist, viel Erfahrung hat und sinnvolle Gutachten macht. Diese sind objektiv und unvoreingenommen und „Gerichtsfest“.
    Ich bin Oberschenkelamputiert und „darf, Schaltwagen fahren. Ich kann’s auch. Ein Bekannter ist Rechts Oberarm-amputiert und braucht keinen Knauf. Darf auch Motorrad fahren. Eine Bekannte ist rechts Unterarm-amputiert und schaltet mit dem Stumpf.

    Als rechts US-amputierter gibt es Prinzipiell folgende Optionen:
    Klasse A: mit Prothese. Wenn die Fußbremse bedient werden kann, ohne Auflagen. Sonst Integral- oder Daumenbremse.
    Klasse B: bei ausreichender Prothesenkontrolle: mit Prothese ohne weitere Auflagen.
    bei beschränkter Prothesenkontrolle: Automatik, Gas mit Prothese, Bremse mit links.
    Ohne Prothese: Automatik, Gas und Bremse mit links über Kreuz oder Linksgas.
    Schaltwagen ohne Prothese mit Handbedienung für Gas und Bremse.
    Andere Klassen: ohne weitere Auflagen.
    Die Auflagen können auch als oder-Auflagen gelten. Also Prothese oder Handbedienung oder über Kreuz.

    Ob und was möglich ist, hängt von den kognitiven und physiologischen Fähigkeiten ab. Ob zusätzlich ein fachärztliches Gutachten notwendig ist, muss man mit dem Prüfer besprechen. Nach Knurren stabilen Zustand normalerweise nicht.

    Bei Fragen zum Prüfer bitte per PN melden.


  • Sie sind ein Schatz!
    Das waren doch mal super Informationen, wirklich vielen Dank für diese Bemühungen!
    Sowas ist nicht selbstverständlich 😀
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