Rückwirkende Anerkennung durch Gericht 50 GdB zum 5.10.2017

Ich habe seit 2017 geklagt um meinen GdB 50 zu erhalten nun mit Erfolg! Was passiert mit den zusätzlichen Urlaubstagen seit 2017 und was ist mit den zwei Abminderungsstunden(öffentlich. Dienst) welche mir seit der Zeit zugestanden haben?

Antworten

  • MaNie16 hat geschrieben:
    Ich habe seit 2017 geklagt um meinen GdB 50 zu erhalten nun mit Erfolg! Was passiert mit den zusätzlichen Urlaubstagen seit 2017 und was ist mit den zwei Abminderungsstunden(öffentlich. Dienst) welche mir seit der Zeit zugestanden haben?


    Hallo,

    wird die Schwerbehinderteneigenschaft rückwirkend festgestellt, entsteht auch ein rückwirkender Anspruch auf Zusatzurlaub. Hat sich das Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft allerdings mehrere Jahre hingezogen, kann nur noch der für das abgelaufene letzte Kalenderjahr rückwirkend entstandene Zusatzurlaub beansprucht werden. Außerdem muss dieser Urlaub dann im laufenden Kalenderjahr bis zum Ende des Übertragungszeitraums genommen werden (vergleiche auch § 7 Absatz 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Die Länge des Übertragungszeitraums ergibt sich regelmäßig aus den Tarifverträgen, ansonsten aus § 7 Absatz 3 Satz 3 BUrlG (die ersten 3 Monate des folgenden Kalenderjahres).

    Hinsichtlich der Abminderungsstunden gibt es länderspezifische Regelungen. Hier also mal bei der zuständigen Schulbehörde nachfragen. Aber oftmals werden Abminderungsstunden erst beginnend mit der Vorlage des Nachweises über die Feststellung der Behinderung (Feststellungsbescheid oder Schwerbehindertenausweis) gewährt.

    Gruß
    DerSchwbProfi