Klage mit dem Landesamt wegen Herabstufung des Grades

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Behalte ich meinen GdB während der Klage mit dem Landesamt? und darf ich einen neuen Ausweiss bekommen bis das Rechtsmittelverfahren abgeschlossen ist?

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  • Hallo Diabolo,
    die aufschiebende Wirkung sowohl eines Widerspruchs als auch einer Klage ist im § 86a Abs.1 ]Sozialgerichtsgesetz (SGG) geregelt. Für das Schwerbehindertenrecht gilt daher uneingeschränkt, dass eine Herabsetzung des GdB oder der Entzug von Merkzeichen solange nicht wirksam werden, bis das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind.

    Danach ist jedoch zu beachten, ob durch die Herabsetzung des GdB ein Schwerbehindertenausweis weiterhin zusteht oder ob dieser zu entziehen ist. Beim Entzug des Ausweises gilt hier unter Verweis auf § 116 Abs. 1 SGB IX eine zusätzliche Frist von drei Monaten, bezogen auf die Unanfechtbarkeit des Herabsetzungs- bzw. Entziehungsbescheides.

    Beispiel:
    Ein Widerspruch hat keinen Erfolg. Der Widerspruchsbescheid wird Mitte Februar 2021 erteilt (Herabsetzung des GdB von 50 auf 30). Eine Klage wird hiergegen nicht eingereicht. Der Widerspruchsbescheid wird somit im Monat März 2021 rechtskräftig. Der Schwerbehindertenausweis muss erst nach Ablauf des Monates Juni 2021 an das Versorgungsamt zurückgegeben werden.

    Muss der Ausweis jedoch wegen der rechtskräftigen Herabsetzung des GdB neu ausgestellt werden , dann würde die Frist zur Rückgabe des bisherigen Ausweises bereits zum Ablauf des Monates März 2021 enden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Haltom