Voraussetzung für den Gelben Parkausweis ist Sachsen?

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Hallo ich wurde vor kurzem auf 90 GdB hochgestuft mit Merkzeichen G und B. Ich bin mehrfach Behindert Geistig( Mittelschwere intelligenzminderung) und körperlich (Muskulären Dysbalancen, Knie und Fuß Probleme, HWS-Syndrom mit Muskuläre Ungleichgewicht, Gleichgewichtsstörung) und eine Sehbehinderung Keratokonusdie Gleichgewichtsstörung nur 10 Gdb bringen wohl die mich am meisten einschränken. Bin auf Gehstock und Gehwagen angewiesen. Ich weiß dass ich kein Anspruch auf dem Orangen Parkausweis habe aber vielleicht auf den gelben für Sachsen. Soll ich ihn einfach mal beantragen mehr als ablehnen kennen sie ihn ja nicht.
Lg

Antworten

  • "Soll ich ihn einfach mal beantragen mehr als ablehnen kennen sie ihn ja nicht"

    hallo, das würde ich an deiner stelle versuchen.
    viel erfolg 😉
  • Vivijane hat geschrieben:
    Soll ich ihn einfach mal beantragen mehr als ablehnen kennen sie ihn ja nicht.


    Hallo,

    meiner Meinung nach kannst du dir die Mühe sparen.

    Der gelbe Parkausweis in Sachsen gilt ja für folgende drei Personengruppen:
    1.Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "G" und GdB 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und/oder Lendenwirbelsäule) und gleichzeitig GdB 50 für Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge
    2.Schwerbehinderte Menschen mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung)
    3.vorübergehend Berechtigte, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder nach einer schweren Operation vorübergehend, aber dennoch für einen längeren Zeitraum an so starken Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der LWS leiden, dass ihnen vermeidbare Wege erspart werden müssen

    Punkt 1 trifft nicht zu, da aufgrund der mittelschwerden Intelligenzminderung mit Sicherheit allein kein GdB von 70 für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und/oder Lendenwirbelsäule) und gleichzeitig ein GdB 50 für Funktionsstörungen des Herzens und/oder der Lunge festgestellt ist.

    Punkt 2 scheidet anhand deiner Angaben aus genauso wie Punkt 3.

    Punkt 2 ist übrigens auch beim orangen Parkausweis enthalten. Warum dies in Sachsen nochmal beim gelben Parkausweis aufgefüht ist, ist mir nicht ganz klar.

    Alles in allem dürfte daher ein Antrag keinen Erfolg haben.

    Gruß
    DerSchwbProfi