Wer übernimmt den Lohnausfall bei einer stationären-oder ambulanten Selbsteinweisung?

Wenn ich in der Schweiz von einem Arzt o.ä. eingeliefert, resp. überwiesen werde, habe ich ja im Normalfall über die entsprechende Zeit eine Krankschreibung, ein ärztliches Zeugnis. Wie verhält sich das aber wenn ich mich selber einweise? Wird dann auch ein Zeugnis für den Arbeitgeber erstellt oder wäre ich anderweitig versichert? Und wie lange geht ein solcher Aufenthalt stationär oder ambulant?
Vielen Dank

Antworten

  • Hallo Camocca,

    ich fürchte, das es nicht so einfach ist wie du dir das vorstellst. Du kannst zwar in eine Klinik gehen und sagen... " Ich weise mich hier ein, nehmt mit Stationär.. wie wie lange.. ? auf ". Ob du aufgenommen wirst, entscheidet jedoch die Klink, bzw. ein Arzt derselben. Nimmt er dich auf, bis du "normal Krank" mit allen Leistungen..... wenn nicht. Sowas sollte man... so im voraus geplant... nur nach televonischer Absprache mit der Klink machen. Wenn die voll sind und ernste angekündigte Notfälle iin der Anreise haben kann man ganz schön dumm da stehen, und darf woanders hin gehen. Wie lang es dauert, wenn man aufgenommen wird entscheidet die Klinik.... wenns dumm läuft geht man freiwillig rein, und landet gegen seinen Willen auf der Geschlossenen.... daher will sowas gut überlegt sein.

    😀 Helmut
  • hallo, die frage wg. des evtl. lohnausfalls sollten die schweizer beantworten. der_die TE kommt aus CH. 😎
  • WEnn dat in der Schweiz wesentlich anders wäre..... ..dat man sich selbst in Klink / Amb. Reha.. einweisen, und so lange bleiben kann wie man will.... und Lohnerzatzleistung bekäme..... wäre dat plump gesagt, wie eine Genehmigung zum Geld drucken..... Wozu sollte man dann noch arbeiten gehen... ? Einweisen un gut is..... Ne Ne.... so läuft dat da nicht.

    😀 Helmut
  • @helmut, wollte nur darauf hinweisen daß die frage (lohnausfall) nicht vollständig von dir beantwortet wurde.
  • Kläre ab, wie lange der Lohn weiterbezahlt wird. Es gibt staatliche und private Versicherungen, die den Erwerbsausfall in den ersten Wochen bis Jahren übernehmen. Jedoch unterscheiden sich die Leistungen je nach Versicherungsmodell: Wir empfehlen, möglichst rasch die Ansprüche zu prüfen und anzumelden. Wenn jemand spätestens sechs Monate nach dem Ereignis noch nicht wieder 100% arbeitsfähig ist, sollte er oder sie sich zudem bei der IV anmelden. Diese prüft dann, ob eine Eingliederung, Umschulung oder Rente in Frage kommt. Diese äusserst zeitaufwändigen Abklärungen sollten frühzeitig in Angriff genommen werden.

    Pascal EnableMe