kann ich beim Sozialgericht vom Blatt ablesen?

Hallo zusammen,
habe einen Gerichtstermin wg. Impfschaden. Sollte ich zum Thema gefragt werden, weiß ich nicht ob ich mein Statement
auswendig aussagen kann. Deshalb meine Frage weiß jemand, ob ich vor Gericht auch vom Blatt lesen kann. Danke

Antworten

  • hallo, du darfst ganz sicher vom blatt ablesen.
    viel erfolg 😉
  • Ja, sicher. Du solltest es sogar. Zumindest solltest du die wichtigste Stichpunkte aufschreiben, um nichts zu vergessen. Denn nur was gesagt wird, wird auch berücksichtigt.
  • Wenn man beim Sozialgericht klagt ist es am sinnvollsten, alles was einem dazu einfällt, in die Begründung der Klage zu schreiben, und ggf. wenn einem noch was einfällt, als Nachtrag nachreichen. Ich war wegen meiner Tochter und anderen von mir Betreuten mehrfach bis zum Landessozialgericht, und brauchte da bisher nur zu sagen, das alles maßgebliche in der Klage / Berufung steht, und ich für Fragen vom Gericht und der Beklagten offen bin. Es gab jedoch nie Fragen, weil alles ausführlich in der Klageschrift, oder in den als Beweis eingereichten Unterlagen stand. WEnn doch Fragen kommen ist es hilfreich, wenn man seine Unterlagen dabei hat, und ggf. daraus zitieren kann.

    😀 Helmut
  • hu hu Helmut, du hast ja recht aber das war hier nicht die frage. 😉
  • Äähhh..... Wenn du es soooo genau wissen willst... :

    Ob man beim Gericht was vorlesen kann.... weis man immer erst hinterher, denn selbst wenn man es darf, und es von den anderen Beteiligten gewollt ist, heißt das noch lange nicht, das man es auch verständlich kann. 😉

    😀 Helmut


  • ach helmut, es geht hier nur um die eingangsfrage. ob es "verständich" ist was vom blatt abgelesen wird entscheidet das gericht und geht uns überhaupt nix an. 😎
  • Hallo
    Natürlich darfst du das, es ist sogar Vorteilhaft. Dadurch kannst du dir vor dem Prozess alles aufschreiben was du zusagen hast bevor du etwas vergisst. Denk daran nur das was du sagst kann dir im Prozess helfen.

Diese Diskussion wurde geschlossen.