Anrechnung von Wohngeld und Kindergeld bei Eingleiderungshilfe
Ein behinderter Mensch lebt in einer Einrichtung. Er bezieht Rente, Wohngeld und abgezweigtes Kindergeld. Werden im Hinblick auf eine Kostenbeteiligung bei der Eingliederungshilfe Kindergeld und Wohngeld als Einkommen angerechnet?
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Antworten
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Kindergeld und Wohngeld gehören zum Einkommen bei der Eingliederungshilfe. Seit 2020 gibt es eine Eigenbeteiligung, die von der Höhe des Bruttoeinkommens abhängig ist. Bei Einkünfte bis unter etwa 32000 Euro ist aber keine Eigenbeteiligung zu leisten. Nachlesen kannst Du das hier: https://www.handicap-bazar.de/bundesteilhabegesetz-ab-2020-wird-die-eingliederungshilfe-mehr-menschen-zugaenglich-sein
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