Antrag auf Betreuerwechsel wurde gerichtlich abgelehnt. Was kann ich dagegen tun?
Ich schreibe mittlerweile vielen Menschen bis ich einen Weg gefunden habe der der richtige für und ist.
Im Oktober 2017 lernte ich S.kennen, eine Begegnung, die alles/unser Leben veränderte. Es war ein sehr trauriger Grund, die Eltern von S. starben aufgrund eines Brandes im Hause der Familie. S. ist schwerstbehindert, 52 Jahre alt, kann schlecht laufen und nicht sprechen. Er verständigt sich mit Lauten, seiner Mimik und Gestik. Er galt damals als sehr aggressiv (trotz beruhigender Medikamente). Seine Schwester suchte für ihn eine Unterbringung, niemand wollte ihn haben, es gab auch keinen Platz in einem Wohnheim. Ich nahm ihn bei mir auf und unser Leben veränderte sich. Er nahm am Leben teil (war mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe unterwegs). Seine Aggressionen wurden von Tag zu Tag weniger und waren in unserem Leben nicht mehr vorhanden. Das Medikament Risperidon konnte somit ausgeschlichen werden. S. war endlich angekommen und wir wurden Freunde fürs Leben. Er hatte sich verändert und hatte Freude mit mir und anderen Menschen mit und ohne Handicap etwas zu unternehmen. (Schwimmbad, Urlaub, Essen gehen, Konzerte, Kino, Theaterbesuch). All dies war in seinem Leben früher nicht möglich aufgrund seiner aggressiven und herausfordernden Verhaltensweisen, weil er es nicht wollte.
Seit August ist alles anders. S. ist in einem Heim, wir dürfen uns nicht mehr sehen ich habe Kontaktverbot. Seine Schwester hat die gesetzliche Betreuung. Weil S. sich verbal nicht äußern kann, schlug mein Versuch, gesetzliche Betreuerin zu werden, fehl.
Ich verstehe nicht, warum man in einer Zeit der „Inklusion“, UN-Behindertenrechtskonventionen sowie dem Bundesteilhabegesetz keinen Weg findet und einen Menschen mit Handicap, der Freude am Leben hat, in einem Heim unterbringt, obwohl er die Möglichkeit hätte in einer Familie/privat untergebracht und versorgt zu werden. Nur hier hätte er auch die Möglichkeit einer vollen Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Sehen Sie eine Möglichkeit für mich, die gesetzliche Betreuung zu erhalten? Oder zumindest erst einmal ein Besuchsrecht zu erhalten?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Über ein persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen, da ich bisher weder dem Gericht noch dem Heim meinen Standpunkt erklären konnte.
Im Oktober 2017 lernte ich S.kennen, eine Begegnung, die alles/unser Leben veränderte. Es war ein sehr trauriger Grund, die Eltern von S. starben aufgrund eines Brandes im Hause der Familie. S. ist schwerstbehindert, 52 Jahre alt, kann schlecht laufen und nicht sprechen. Er verständigt sich mit Lauten, seiner Mimik und Gestik. Er galt damals als sehr aggressiv (trotz beruhigender Medikamente). Seine Schwester suchte für ihn eine Unterbringung, niemand wollte ihn haben, es gab auch keinen Platz in einem Wohnheim. Ich nahm ihn bei mir auf und unser Leben veränderte sich. Er nahm am Leben teil (war mit den Offenen Hilfen der Lebenshilfe unterwegs). Seine Aggressionen wurden von Tag zu Tag weniger und waren in unserem Leben nicht mehr vorhanden. Das Medikament Risperidon konnte somit ausgeschlichen werden. S. war endlich angekommen und wir wurden Freunde fürs Leben. Er hatte sich verändert und hatte Freude mit mir und anderen Menschen mit und ohne Handicap etwas zu unternehmen. (Schwimmbad, Urlaub, Essen gehen, Konzerte, Kino, Theaterbesuch). All dies war in seinem Leben früher nicht möglich aufgrund seiner aggressiven und herausfordernden Verhaltensweisen, weil er es nicht wollte.
Seit August ist alles anders. S. ist in einem Heim, wir dürfen uns nicht mehr sehen ich habe Kontaktverbot. Seine Schwester hat die gesetzliche Betreuung. Weil S. sich verbal nicht äußern kann, schlug mein Versuch, gesetzliche Betreuerin zu werden, fehl.
Ich verstehe nicht, warum man in einer Zeit der „Inklusion“, UN-Behindertenrechtskonventionen sowie dem Bundesteilhabegesetz keinen Weg findet und einen Menschen mit Handicap, der Freude am Leben hat, in einem Heim unterbringt, obwohl er die Möglichkeit hätte in einer Familie/privat untergebracht und versorgt zu werden. Nur hier hätte er auch die Möglichkeit einer vollen Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
Sehen Sie eine Möglichkeit für mich, die gesetzliche Betreuung zu erhalten? Oder zumindest erst einmal ein Besuchsrecht zu erhalten?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar. Über ein persönliches Gespräch würde ich mich sehr freuen, da ich bisher weder dem Gericht noch dem Heim meinen Standpunkt erklären konnte.
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Antworten
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Gegen Entscheidungen vom VMG in Sachen Betreuerwahl kann man Beschwerde einlegen. Das müßte im Bescheid drin stehen.
An sonsten ist deine Schilderung nicht so richtig nachzuvollziehen.... es sei denn das ihr euch von der Entscheidung vom Gericht habt überraschen lassen, oder das jemand da falsche Angaben gemacht hat. Wenn sich ein Betreurter so wie du es schilderst, nach einem Wechsel der UNterbringung und des Umgangs derart positiv entwickelt, wird dieser Umstand bei der Betreueerwahl vom VMG normalerweise berücksichtigt. Nur wenn triftige Gründe dagegen sprechen wird anders entschieden. Das mit dem Kontaktverbot ist pauschal nur so zu erklären, das er zum eingewöhnen in die Einrichtung etwas Abstand haben sollte. Ohne triftige Gründe kann kein Betreuer gegen jemanden, mit dem sein Betreuter gut Fortschritte gemacht hat, so ein Kontaktverbot erlassen.... wobei die Frage aufkommt, wer denn dieses Verbot erlassen hat ?
😀 Helmut
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