Parkplatzreservierung durch den Arbeitgeber

Ist der Arbeitgeber verpflichtet auf dem Firmenparkplatz für schwerbehinderte Mitarbeiter (Kennzeichen -G-) einen Parkplatz zu Verfügung zu stellen?

Antworten

  • hallo, nein ist er nicht.
    außerdem hast du ja offensichtlich noch nicht den blauen parkausweis (merkzeichen ag) mit dem du generell auf behindertenparkplätzen stehen könntest. doch selbst dann wäre der AG nicht verpflichtet.
  • Du könntest die Angelegenheit aber auch anders angehen:
    Sprich mit deinem Arbeitgeber. Erkläre, warum der Parkplatz für dich wichtig ist und welche Nachteile dir entstehen, wenn du weiter weg / beengter parken musst.
    Wir reden hier über keine finanziellen Einbußen für deinen AG, da es nur ein reservierter Parkplatz ist.
    Viele AG suchen nach Motivationsmöglichkeiten für ihre Angestellten. Das wäre doch was.

    Viele Grüße