Pflegegrad 1 niederschwellige Betreuungs u. Entlastungsangebote

Ich habe Pflegegrad 1, gehe noch arbeiten. Meine Frau ist mir beim An u. Auskleiden, Körperpflege, Korrespondenz, Essenszubereitung behilflich. Was und wie kann man den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ geltend machen? Wer kann diesen beantragen und wofür?

Antworten

  • Hessi hat geschrieben:
    ...Was und wie kann man den monatlichen Entlastungsbetrag von 125€ geltend machen? ...

    Hallo Hessi,
    Ich kann dir keine 100% Antwort geben, doch für den Fall, dass keine Angehörige im Haus sind, heißt es:

    Damit eine Erstattung als Entlastungsleistung erfolgen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen im Sinne des § 45b Sozialgesetzbuch (SGB) XI vorliegen. Weitere Informationen erhielten Sie mit unserem Schreiben vom 17.12.18.
    Unter anderem muss für den Leistungserbringer oder für Privatpersonen eine Anerkennung nach dem Landesrecht für Unterstützungsangebote im Alltag vorliegen. Dies konnte von uns nicht festgestellt werden. Wir bitten Sie deshalb, hierfür entsprechende Nachweise einzureichen.


    Die lange Adressenliste, die mir zugeschickt wurde, hatte eine einzige Adresse, die für Körperbehinderte in Frage kommt. Als ich dort anrief und erzählte, dass mir jemand der Rollstuhl aus dem Wagen raus tuen müsste, hieß es, dass dies versicherungstechnisch nicht in Frage kommt, weil dafür sollten die Helfer den Umgang mit einer Hebebühne erlernen; sind jedoch alle freiwillige Laien (Dein Nachbar e.V.). Aber hallo. Muss ich also die Leistung weiterhin selbst finanzieren…

    Dann hieß es, dass man für das Pflegematerial 40 euro vergütet bekommt; man braucht nur die Rechnungen vorlegen. Denkste! Dann kam wieder eine Absage; man müsste diese doch über sie bestellen. Und das ist ebenso Blödsinn, dass ich das Injektionsmaterial wo anders bestellen soll und die Handschuhe über die Kassenpartner und dafür gleich zweimal Portokosten tragen muss.

    Dann habe ich wieder wegen einer bestimmten Leistung die kranke Kasse angeschrieben und bekam eine Liste der Pflegedienste. Mit der Anmerkung – man weiss nicht, ob sie noch Kapazitäten frei hätten.
    Die Hälfte dieser Pflegedienste hatte ich schon im Haus. Darüber habe berichtet – doch niemand kann Kompressionsverbände anlegen.
    Also, muss ich der kranken Kasse all das versprochene Geld schenken, was mir zusteht und weiterhin die von mir angelernte Kollegin privat bezahlen.

    Wie das bei den Angehörigen ist, weiß ich nicht so genau, weil ich den Angeboten auch nicht mehr glaube. Ich denke aber, dass da eine Option ist, dass ein Pflegedienst dahinter stehen muss, dass gelegentlich Kontrolle macht und der Krankenkasse ein Bericht zukommen lässt.
    Alles Gute!