darf das Amt meinen Umzug ablehnen, trotz 100% Behinderung? CINCA Syndrom

Hallo,
Ich bin 49 Jahre alt und bekomme sgb12, wohne in einer DG Wohnung, welches für mich immer beschwerlicher wird. Aufgrund meiner Erkrankung sind meine Gliedmaßen schon seit Jahren deformiert. Jetzt habe ich von meinen Ärzten, ein Attest bekommen, worum ein Umzug in ein EG zwingend notwendig ist. Jetzt schickt man mich zum Gesundheitsamt, um nach 10 Min. zu prüfen was meinen Ärzten erst nach ,43 Jahren gelungen ist.
Darf mir der Umzug vereitelt werden? EG ist natürlich teurer wie DG.
In meinem Ausweis ist das Merkzeichen B und G. Auch bekomme ich sehr teure Spritzen um das interleukin L umzuleiten. Diese Krankheit ist selten und bei SGB 12 nicht so einfach einzuordnen. Auch hat diese Wohnung nur schräge Fenster und bei einer Körpergröße von 1,43 muss ich auf eine Leiter steigen um zu lüften. Die Treppenstufen belaufen sich hoch und runter auf 66 und in den Wäschekeller sogar auf 84. Manchmal Laufe ich 300 Stufen pro Tag.
Jetzt erwarte ich eure antworzen ob mir hier eine neue EG Wohnung verweigert werden kann?
Liebe Grüße

Antworten

  • Hallo Rüdiger,

    für ein Leben ohne Stufen braucht man nicht zwingend eine Erdgeschosswohnung. Da reicht einfach gesagt Mietshaus mit Aufzug... der geht dann oft auch bis in den Keller. So gesehen darf das Amt durchaus so einen Umzug ablehnen, wenn die Kosten zu weit aus dem Rahmen liegen.

    😀 Helmut
  • Ich schau das es im Rahmen liegt, es wären hier bei der Kaltmiete 47 € zu meiner jetzigen Wohnung, auch gibt es schon seit längerem ein Attest, das ich nicht in " Massenhaltung" gesteckt werden kann.
    47€ sind nicht viel!
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