Auflagen zum Führerschein
Mein Sohn hat seinen Führerrschein KL B gemacht. Beim Antrag habe ich einen orthopädischen Reha-Bericht beigelegt. Diese Reha war ein Konzept, das über ein Jahr lief. In dem ReHa-Bericht wurde der Jahrestermin erwähnt. Das Verkehrsamt forderte daraufhin bei Erteilung des Führerscheins diesen Jahresbericht an. Den haben wir auch eingereicht. Nun fordert des Verkehrsamt von der Rehaklinik eine Aussage zur Fahrtauglichkeit und ob es weitere Vorstellungstermine gibt. Die Ärzte der Reha-Klinik weigern sich eine Aussage zur Fahrtauglichkeit zu machen. Als weitere Auflage hat mein Sohn, dass er sich halbjährlich in der Fahrschule vorstellen muss, ich finde dass ist doch mehr als ausreichend wegen der Fahtauglichkeit. Was mache ich nun, da die Orthopäden sich weigern es ihm schriftlich zu geben und das Verkehrsamt darauf besteht ?
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