Ausweis mit G und B

Ich habe G und B im Ausweis. Im Mai trette ich eine Fernreise an. Da wir nach Frankfurt mit den Zug müssen, habe ich eine Frage. Da ich Zug fahren nicht frei habe, wegen PKW befreit. Wenn ich ein Zug ticket kaufe dann braucht mein Neffe keins, da er meine Begleitung ist. Reicht es aus bei Kontrolle nur mein Ausweis zu zeigen?Darf man dann auch ein ICE benutzen?

Antworten

  • Bei Merkzeichen B darf auch EIN Begleiter mitgenomen werden, sogar im IC oder ICE, für den der Behinderte selbst aber eine ganz normale Fahrkarte kaufen muss. Aber in der Regel nur 2. Klasse.

    Gute Reise wünscht waldi
  • Sowohl in der 1. Wie in der 2. Klasse ist die Begleitperson, unabhängig vom Ticket des Reisenden frei. Du solltest aber eine Sitzplatzreservierung (gebührenpflichtig) für IC und ICE für beide machen.

    Auch bei Inlandsflügen mit der Lufthansa ist die Begleitperson frei. Es Fallen nur die Steuern und ggf. Flughafengebühren an.
  • Hallo an alle,

    Ein Hinweis für alle:

    Eine Sitzplatzreservierung für schwerbehinderte ist bei der Bahn "K O S T E N F R E I "für 2 Plätze!!!!!!!!!!

    Einfach Mobilitätszentrale anrufen und buchen. Die fragen nach Aktenzeichen von SBA und den Behinderungen dann
    ist das für die nächsten Bahnreisen immer gespeichert. Nutze ich schon seit Jahren, buche mir immer 2 plätze dann kann ich mein Bein immer schön hochlegen, auch buche ich mir immer Umstieg- und Einstiegshilfe!
    Das ist schön... werde vom Zug abgeholt und bis zum Platz in den nächsten gebracht. Hat immer geklappt. DANKE BAHN.
    man kann das ganze auch online buchen.

    Grüße an alle
    manschei