Führerscheinprüfung ungültig wegen nicht Angabe von Behinderung?

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Hey!
Ich habe heute meine Führerscheinprüfung (im zweiten Anlauf) bestanden.

So weit, so gut, als der Prüfer mir den Führerschein überreichen wollte, fiel ihm allerdings auf dass der Führerschein auf Schaltgetriebe anstatt Automatik beantragt wurde.
Als ich ihm erklärte dass ich physisch aufgrund meiner Beinprothese überhaupt nicht in der Lage bin einen Schaltwagen zu fahren, und es irgendwie einen Fehler in den Unterlagen geben müsse, erklärte er mir dass die Prüfung "abgebrochen" wäre und ich zum Straßenverkehrsamt müsse um die Umstände zu klären, und im schlimmsten Falle die Prüfung wiederholen müsste, weil er in seinen Unterlagen keinerlei Informationen zu meiner Behinderung hat ( Ich gebe dem Prüfer keine Schuld, er war mir allgemein gut gesinnt)

Die "Selbstauskunft" wurde wenn ich mich richtig erinnere von der Fahrschule incl. Sehtest etc an das Amt gesendet, die Information von mir das ich Behindert bin war auch von Anfang an klar.
Ich hab sonst keinerlei Einschränkungen beim Fahren oder allem was damit zu tun hat(schließlich habe ich ja die ganze Ausbildung + Prüfung geschafft), bin ich überhaupt Verpflichtet eine Behinderung anzugeben wenn diese keinerlei Einflüsse auf meine Fähigkeit (Außer dass ich nur Automatik fahren kann) hat?

Mit freundlichen Grüßen,

Antworten

  • Hallo,
    die Selbstauskunft hat wohl die Fahrschule weitergeleitet, du hast sie aber doch ausgefüllt, oder?
    Kläre dass , wie vom Prüfer vorgeschlagen ab, dann wirst du sehen wo der Fehler lag.

  • einbein
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    Manchmal ist weniger sagen mehr wert...
    Ich habe eine OS-Prothese links und die Fahrprobe mit Schaltwagen gemacht und darf so alle Fahrzeuge fahren. Vielleicht ist das ja bei dir such möglich.
    Ich kann dir nur raten, eine Lösung zu finden, bei der du möglichst keine Auflagen bekommst. Denn später kann dich das in deinem späteren Leben nich einholen.
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