Wiederbeschaffungskosten eines Fahrzeuges für Behinderte (nicht umgebaut) steuerlich absetzten?

Hallo, wir hatten einen unverschuldeten Unfall auf dem Weg ins Krankenhaus zu unserer Tochter. Danach war unsere Auto Totalschaden. Das Auto, ein Renault Kangoo, ist auf unsere Tochter (querschnittsgelähmt, 100%, aG, H, B) zugelassen, ist nicht umgebaut, wurde lediglich passend zum Rollstuhltransport ausgesucht. Wir brauchten natürlich ein neues Auto. Der Preis für das neue Auto (wieder Gebrauchtwagen, was anderes können wir uns gar nicht leisten) lag deutlich über der gezahlten Versicherungssumme. Wir wollten die Differenz steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen, da es für uns eine enorme finanzielle Belastung bedeutet. Das Finanzamt hat jedoch abgelehnt. Reperaturkosten ja, Anschaffungskosten nein. Gibt es vielleicht doch eine Möglichkeit, diese unverschuldete finanzielle Belastung trotzdem abzusetzen?

Antworten

  • Die Wiederbeschaffungskosten können nur abgesetzt werden wenn der Unfall auf dem Weg zu Arbeit geschehen wäre.
    Ansonsten ist mit der Behindertenpauschale alles abgedeckt.
    Versuch über die Kfz-Hilfe einen Zuschuß zu bekommen.
  • Wenn du das Auto über einen Händler kaufst, kannst du folgendes machen:
    Einbau einer „behindertengerechten Einrichtung“. Was das auch immer ist. Der Höndler macht 2 Rechnungen:
    1. Auto
    2. die „Einrichtung“. Das kann ein besonderer Sitz oder Haltemöglichkeit sein. Der Einbau kann kompliziert und aufwändig sein. Vielleicht fallen „Ingenieur“-Stunden zu Planung an.

    Jetzt musst du hat kreativ sein.

    1. kann „schwere optische Mängel“ haben oder „stark verschmutzt“ sein. Bei Gebrauchtwagen gibt es ja alles.
    2. kannst du dann absetzen.

  • Meinst du mit kreativ sein Schummeln? 😉
  • Hallo, danke für eure Tipps! Und wenn ich damals "zurechnungsfähig" gewesen wäre, hätte ich wahrscheinlich auch "kreativ geschummelt". Leider ist die Autorechnung nun schon 11 Monate alt und wir haben uns nach einigen Nachbesserungsforderungen nicht gerade freundlich vom Autohaus getrennt. So schließe ich eine nachträgliche Änderung der Rechnung aus.
    Eigentlich bin ich ja auch für "ehrlich währt am längsten", aber nach dem letzten Jahr sage ich euch, dass es das absolut dämlichste ist, was man machen kann!!!!!
    Für mich war das letzte Jahr durch den Unfall nicht nur physisch und psychisch eine Katastrophe, sondern auch finanziell. Der Unfall ist vor reichlich 12 Monaten passiert, unverschuldet, auf dem Weg zum 30 km entfernten Krankenhaus. Dort war meine Tochter notfallmäßig aufgenommen worden und ich musste ihr Medikamente und Katheter bringen, da sich das Krankenhaus kurzfristig nicht in der Lage sah, das Notwendige zu besorgen. Die Unfallkasse hat eine Anerkennung als Pflege-Wegeunfall abgelehnt, da sich meine Tochter ja in vollstationärer Behandlung befand und ich die Pflege somit ans Krankenhaus "abgetreten" hätte. Die gegnerische Versicherung hat bis heute auch nicht gezahlt. Ich bin immer noch krank geschrieben, bekomme nur 700 Euro Krankengeld (und das auch nur noch bis Juni, wie es dann weitergeht steht noch in den Sternen), bezahle alle meine Behandlungen immer noch selbst. Das Pflegegeld geht nun auch an den Pflegedienst, da ich durch meine Verletzung nicht in der Lage bin, meine Tochter selbst zu pflegen. Und als Krönung musste ich auf die Zahlung der Versicherung für mein Auto noch 4.500 Euro drauf legen, um ein halbwegs für den Rollstuhltransport geeignetes gebrauchtes Auto zu erwerben. Und dann kommt das Finanzamt ... und lehnt die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung ab. Warum? Ich habe leider auch keine rechtliche Grundlage gefunden, um es doch geltend zu machen, aber es ist und bleibt für mich eine riesige außergewöhniche Belastung! Also Leute, werdet in so einem Fall "kreativ", sonst bleibt ihr wie ich unverschuldet auf einem riesigen Schuldenberg sitzen ... Grüße, annett
  • Vielleicht ist es in solchen Fällen besser die Angelegenheiten von Anfang an in die Hände eines Anwaltes zu legen.
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