Engültiger Ausweis

Hij Leute,

sorry aber ich muss echt mal was los werden. Seit 2015 bin ich amputiert und habe einen Behindertenausweis mit aG, G und 90% bekommen. jedes Jahr das Gleiche Spiel, das Amt will mich auf G und 70% setzen, was für mich wiederum heißt, Parkberechtigungsschein werde ich dann verlieren. Mein Anwalt muss bei jeder Verlängerung Widerspruch einlegen. Habe schon Atteste zum Anwalt gebraucht und war auch schon beim Amtsarzt, der natürlich nichts mal wirklich was gemacht hatte, sondern nur geredet hat. Es war ein Amtsarzt von der DB Bahn, der offensichtlich keine Ahnung hatte.
Ich frag mich allenernstes was sind das für Leute im Versorgungsamt, wo nach gehen die da??? Die haben keine Ahnung was wir durch machen müssen. 😡

Antworten

  • Hallo,
    da wirst du mit Leben müssen, das Amt ist dazu berechtigt.
    Einen entgültigen Ausweis gibt es nicht.
  • idur65 hat geschrieben:
    Einen entgültigen Ausweis gibt es nicht.


    Stimmt so nicht:

    "Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden."

    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html

    Lg, Frank
  • Youdoright68 hat geschrieben:
    Stimmt so nicht:

    "Die Gültigkeit des Ausweises ist für die Dauer von längstens 5 Jahren vom Monat der Ausstellung an zu befristen. In den Fällen, in denen eine Neufeststellung wegen einer wesentlichen Änderung in den gesundheitlichen Verhältnissen, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, nicht zu erwarten ist, kann der Ausweis unbefristet ausgestellt werden."

    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/__6.html

    Lg, Frank


    Unbefristet heißt jedoch nicht unwiderruflich. Sofern sich der Gesundheitszustand ändert ist auch ein unbefristet ausgestellter Schwerbehindertenausweis zurückzugeben.

    In der Schwerbehindertenausweisverordnung heißt es auch:
    Nach Aufforderung ist der Ausweis, der Eigentum der ausstellenden Behörde bleibt, zum Zwecke der Berichtigung oder Einziehung vorzulegen. Die mißbräuchliche Verwendung ist strafbar.
  • @DerSchwbProfi
    Danke für deine Klarstellung.

    Hier die gesamt Verordnung:
    http://www.gesetze-im-internet.de/schwbawv/index.html
  • @ DerSchwbProfi

    Hallo,

    DerSchwbProfi hat geschrieben:
    Unbefristet heißt jedoch nicht unwiderruflich.


    Das habe ich auch nicht behauptet, ergibt sich aus § 152 Abs. 5 S. 4,5.

    "Die Gültigkeitsdauer des Ausweises soll befristet werden. 4 Er wird eingezogen, sobald der gesetzliche Schutz schwerbehinderter Menschen erloschen ist. 5 Der Ausweis wird berichtigt, sobald eine Neufeststellung unanfechtbar geworden ist."

    https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/152.html

    Lg, Frank