Bekomme ich mit 100% schwerbehinderung ALG 1
Nach Auflösungsvertrag mit Arbeitgeber möchte ich mit 59 Jahren und 100% Schwerbehinderung für 2 Jahre, bis zur vorgezogenen Rente mit Abschlag, Arbeitslosengeld 1 beantragen. 3 Monate Sperre sind klar. Zahlt das Arbeitsamt ?
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Antworten
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struntz hat geschrieben:
Der Administrator sollte sich Deiner annehmen.
Du vergräulst alle rechtschaffenen Forumteilnehmer.
ja viele sind schon verschwunden oder verweigern auf seine beitrage überhaupt noch zu antworten, 👿
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struntz hat geschrieben:
@Youdoright68
Idur65 hat mich feige am Chat vorbei, privat angeschrieben.
Darin hat er mich einen Hilfsschüler genannt. Besser, du ignorierst seine Beiträge in Zukunft. Er ist es nicht wert.
Mit freundlichen Grüßen an alle seriösen Forumteilnehmer
@struntz
Ich will hoffen, dass du dich dadurch nicht vergraulen lässt, es gibt hier durchaus Nutzer, die dir weiterhelfen wollen und dies auch können (s. @Nobby).
Selbst @idur65‘s Informationen sind oft hilfreich, seine Art jedoch ist regelmäßig unter aller...(hier fehlen mir die Worte…).
Bedauerlicherweise fühlt er sich jedoch berufen, nahezu jeden Beitrag kommentieren zu müssen...
Hier noch (hoffentlich) hilfreiche Links zu Aufhebungsvertrag und Auswirkung der Abfindung auf ALG I:
https://www.arbeitsrechte.de/aufhebungsvertrag/
https://arbeits-abc.de/abfindung-bekomme-ich-trotzdem-arbeitslosengeld/
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2017/anrechnung-abfindung-arbeitslosengeld/10/
Lg, Frank
@eva2019
Jetzt verstehe ich langsam auch die Aussage, die ich irgendwo im Forum gelesen habe – dabei ging es um ein Doppelpack…
Vorschlag an dich... > erst denken, dann schreiben:
>>Vielleicht lässt er sich auf einer Seite fette Abfindung bezahlen…<<
Vielleicht auch nicht, woher willst du das wissen?
>>...und auf anderer Seite möchte auch noch kassieren?<<
Wäre dann rechtlich nicht zu beanstanden, die AfA wird das genau prüfen.
>>Viele User suchen ja auch nur Hilfe zum Betrug...<<
@struntz auch?? Und woher weißt du das…?
Lg, Frank
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Hallo Papa Youdoright68,
warum erst jetzt die Links, Bashing gegen idur und eva lagen dir wohl mehr am Herzen?
Unglaubwürdig deine Thesen.
Im übrigen finde ich den Sinn mit 59 einen Aufhebungsvertrag zu schließen wo eine Ruhestandsregelung wesentlich sinnvoller erscheint, nicht erkennbar. Die Arge gibt dem Arbeitgeber Zuschüsse so daß dieser dem Ruheständler bis zum Renteneintritt ca 60% des letzten Lohns zahlt.
Daraus könnte man alleine schon ableiten daß da geschummelt werden soll wie eva anmerkte
@knorpelchen,
war doch klar daß dein Mobbing dazu kommt, zu Themen hattest du ja noch NIE etwas beizutragen.
Daß kaum jemand antwortet liegt sicher nicht an mir, viele haben keine Lust dazu und andere haben einfach nicht das Wissen etwas fundiertes beizutragen.
Das ist schon länger so, auch vor meiner aktiven Zeit war das hier so.
Es liegt an der mangelnden Moderation und an der Qualität der neuen User welche oft Fakes sind oder nur Werbelinks los werden wollen.
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Zitat idur65 : Die Arge gibt dem Arbeitgeber Zuschüsse so daß dieser dem Ruheständler bis zum Renteneintritt ca 60% des letzten Lohns zahlt. Daraus könnte man alleine schon ableiten daß da geschummelt werden soll. Zitat Ende.
Das ist eine weitere Falschbehauptung von idur65. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt den Arbeitgebern schon seit 2010 keine Zuschüsse mehr, bei Neuanträgen zur Altersteilzeit.
Soviel zum angeblichen Schummeln.
@Youdoright68 Danke für deine Links
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Nicht angeblich sondern möglichen schummeln!
Es gibt ähnliche Modelle der Altersteilzeit insbesondere bei Schwerbehinderung.
Stell nun lieber deinen ALG1 Antrag jeder Tag kostet Geld.
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Zitat igur65 : Es gibt ähnliche Modelle der Altersteilzeit insbesondere bei Schwerbehinderung. Zitat Ende
Die da wären ? Gibt es nämlich nicht.
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idur65 hat geschrieben:
a.): Es gibt ähnliche Modelle der Altersteilzeit insbesondere bei Schwerbehinderung.
b.):Stell nun lieber deinen ALG1 Antrag jeder Tag kostet Geld.
zu a.): Beispiele wären hier hilfreich.
zu b.): Wir wissen doch gar nicht, ob der Aufhebungsvertrag schon geschlossen wurde bzw. wann er Wirkung entfaltet.
@struntz
Zu klären wäre auch noch, ob und wie du bei ALG I - Bezug dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen musst – und ob nicht am Ende noch ALG II droht.
Lg, Frank
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Durch eure Links hab`ich meine Antwort bekommen. Auch mit 100% Schwerbehinderung bekommt man ALG1. Nach Auflösungsvertrag in meinem Alter für 21 Monate. (3 Monate Sperre ). Man muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Danke an fast alle 😃
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Youdoright68 hat geschrieben:idur65 hat geschrieben:
a.): Es gibt ähnliche Modelle der Altersteilzeit insbesondere bei Schwerbehinderung.
b.):Stell nun lieber deinen ALG1 Antrag jeder Tag kostet Geld.
zu a.): Beispiele wären hier hilfreich.
zu b.): Wir wissen doch gar nicht, ob der Aufhebungsvertrag schon geschlossen wurde bzw. wann er Wirkung entfaltet.
Lg, Frank
zu a.) das wäre bei normalen Threadablauf kein Problem, für ein "nicht wirklich hilfreich" 😢 allerdings müsste ich mit meinen Prinzipien brechen. Jedenfalls gibt es sie.
zu b.) so liest es sich im Eröffnungsbeitrag
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Ahh- Du willst mit deinen Prinzipien nicht brechen. Sonst hättest du dein umfassendes Wissen preisgegeben. LOL
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Youdoright68,
ich brauche deine Vorschläge nicht; da du ja nicht einmal das von mir Geschriebene begreifst. Also verstehst du das, so wie du eben verstehen willst und nicht so, wie es tatsächlich ist.
Deshalb ist das jetzt eine Unterstellung, weil du hier ein falsches Bild lieferst, als hätte ich da persönlich den Teilnehmer struntz gemeint. Da hilft dir auch das Fragezeichen nicht, ist eben die Macht der unterschwelligen Suggestion, die da wirkt. Wenn du schon fragst, ob „stuntz auch??“ Dann warte auf meine Antwort, bevor du weiter spekulierst mit „Und woher weißt du das…?“ und den Unfrieden stiftest. Das ist den Trollen vorbehalten; willst du als solches erkannt werden?
Wenn du lesen kannst und bei einem gesunden Denkvermögen musst du doch sehen, dass dies in einen ganz anderen Kontext geschrieben wurde.
Also erwarte ich von dir eine Entschuldigung, weil du mich hier diffamierst. Dir fehlt es einfach an den Erfahrungen und am psychologischen Erkennen, dass sich durch das geschriebene Wort ergibt. Da ist dir idur weit voraus.
Ein Helfender und Beratender muss sich schon auch fragen, wann eine Hilfe nötig ist und wann man den „Hilfesuchenden“ den Spiegel vorhalten muss und damit auch eine andere Hilfe leistet. Bei dir erkenne ich diesen Bewußtsein nicht, dass wir die Gesellschaft sind und wenn man den Behörden unnötige Arbeit macht, geht das auch aus unserer Tasche.
Also, mäßige dich, überlege richtig bevor du schreibst, sonst kann ich auch ungemütlich werden. Am heißen Stuhl kannst Du schnell verbrennen.
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knorpelchen hat geschrieben:Knorpelchen,
ja viele sind schon verschwunden oder verweigern auf seine beitrage überhaupt noch zu antworten, 👿
das ist nicht Neues, dass die Menschen nicht antworten, hat selten was damit zu tun, was man ihnen antwortet. Die Meisten wollen nur paar Ideen für das weitere Vorgehen in Ihrer Angelegenheit, wollen aber keine näheren Umstände preisgeben. Das dies davon abhängt, wissen sie auch nicht immer. Sie rechnen so mit mehreren Tipps und notfalls können sie dann mit gegebenen Informationen eine bestimmte Rolle vorspielen um Nutzen daraus zu ziehen.
So hat mir. Z. B. ein junger Mann erzählt, dass er nur Rente wollte und er den Tipp bekommen hat, dass er ein psychisches Leiden angeben soll; das muss er ja nicht nachweisen.
Nun ja, selbst schuld, er bekam dann ein Psychopharmakon und musste dem Arzt ja die Veränderung berichten – also musste er das Zeug auch einnehmen. Rente war noch nicht durch, also "das hilft nicht" und er bekam ein stärkeres Psychopharmakon… Heute ist er Frührentner, ich habe ihn vor kurzem gesehen. Da steht er an einer Ecke und starrt in die Leere; Niemand nimmt ihn für voll – wie auch, weil für halb keine zweite Hälfte bekannt ist und er für Nichts deutlich zuviel ist 😳
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struntz hat geschrieben:
Ahh- Du willst mit deinen Prinzipien nicht brechen. Sonst hättest du dein umfassendes Wissen preisgegeben. LOL
https://de.wikipedia.org/wiki/Prinzip
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struntz hat geschrieben:
Durch eure Links hab`ich meine Antwort bekommen. Auch mit 100% Schwerbehinderung bekommt man ALG1. Nach Auflösungsvertrag in meinem Alter für 21 Monate. (3 Monate Sperre ). Man muß dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Danke an fast alle 😃
Ich wünsche dir viel Erfolg bei deinem weiteren Vorgehen.
Lg, Frank
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da schließ ich mich gern an - toi toi toi 😉
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