Ist es zumutbar, dass man mit IV/EL seinen Partner mit Sozialhilfe zu 100% unterstützt?
Hallo zusammen!
Leider wurde unser Budget vom Sozialamt noch mehr gekürzt. Insgesamt 374 Fr. pro Monat werden noch ausbezahlt. Damit muss Miete und Lebensgrundbedarf bezahlt werden.
Ein Überleben ist so natürlich nicht möglich, daher bezahle ich mit IV/EL die gesamte Miete plus den restlichen Lebensunterhalt.
Nun habe ich gestern erfahren, dass so eine Lebensform in anderen Kantonen fairer berechnet werden.
Es gibt z. B. in Winterthur 448 Fr. Wohngeld an die Miete. Und der Partner mit IV muss dort nicht seine ganze Rente ans Sozi abgeben.
Kennt noch jemand hier so eine Situation?
Wurde es bei euch auch so berechnet?
Müssen wir die Verfügung so akzeptieren?
LG
Carlotta
Leider wurde unser Budget vom Sozialamt noch mehr gekürzt. Insgesamt 374 Fr. pro Monat werden noch ausbezahlt. Damit muss Miete und Lebensgrundbedarf bezahlt werden.
Ein Überleben ist so natürlich nicht möglich, daher bezahle ich mit IV/EL die gesamte Miete plus den restlichen Lebensunterhalt.
Nun habe ich gestern erfahren, dass so eine Lebensform in anderen Kantonen fairer berechnet werden.
Es gibt z. B. in Winterthur 448 Fr. Wohngeld an die Miete. Und der Partner mit IV muss dort nicht seine ganze Rente ans Sozi abgeben.
Kennt noch jemand hier so eine Situation?
Wurde es bei euch auch so berechnet?
Müssen wir die Verfügung so akzeptieren?
LG
Carlotta
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Antworten
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Hoi Carlotta67
zur Zeit kursiert auf WhatsApp ein Bild das zu dem Thema Sozialamt passt.
Das Soz hat allgemein einen schlechten Ruf. Sie berufen sich auf das Gesetz und entsprechend wird einem viel zugemutet...
Also WA: Eine Person trägt ein bedrucktes Oberteil.
Zitat:
Wenn ich tot bin, möchte ich verbrannt werden und die Asche ans Finanzamt schicken mit den Worten
"Das war der Rest,
jetzt habt ihr alles!"
Zitatende
Kohlrabi
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Hoi Kohlrabi!
Danke für deine Antwort!
Leider ist das in der Zwischenzeit nochmals schlimmer geworden:
Auch Verstorbene werden nicht in Ruhe gelassen.
Bei der neuen EL-Revision wurde beschlossen, dass die Erben noch
zur Kasse gebeten werden.
EL müssen von den Erben an den Staat rückerstattet werden.
Das wird sicher auch bald beim Sozialamt eingeführt...
LG Carlotta
0 -
Hoi Charlotta67
Schlimm genug das EL-Bezüger noch zur Kasse gebeten werden, nun wollen sie Rückzahlungen der Hinterbliebenen! Die geforderte Erhöhung der EL wurde nur bedingt erfüllt und schränkt die Betroffenen weiterhin ein.
Bis im Jahre 2021 können wir dagegen ein Referendum einlegen. Wir wären gestraft, würden wir das tun, so bekämen wir noch weniger.
(Päcklitaktik)
Der Bundesrat gebe das dann das genaue Datum bekannt... 😢
"eine Hand zum geben eine, Hand zum nehmen"
Kohlrabi
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