Ich bin nach Spanien ausgewandert, muss aber meine Steuererklärung noch in Deutschland machen.
Ich bin vor einiger Zeit nach Spanien ausgewandert und habe keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Da ich meine Steuerklärung wegen meiner Pension noch in Deutschland abgeben muss, habe ich bisher stets meine 60 % Schwerbehinderung aufgrund von zwei künstlichen Kniegelenken angegeben. Jetzt ist mein Schwerbehindertenausweis abgelaufen. Kann ich den von hier aus verlängern lassen? Gilt die Steuerermäßigung auch ohne Ausweis weiter?
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bio-heidi hat geschrieben:
Kann ich den von hier aus verlängern lassen? Gilt die Steuerermäßigung auch ohne Ausweis weiter?
Hallo bio-heidi,
ruf' doch einfach einmal hier an:
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Verena Bentele
Mauerstraße 53
11017 Berlin
Telefon: 030 221 911 006
E Mail: [mailadresse]
http://www.behindertenbeauftragter.de
[ Quelle: http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/5861/8257/schwerbehindertenausweis-eu/ ]
Ich denke, dort kann man deine Fragen beantworten.
LG, Frank
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bio-heidi hat geschrieben:
Ich bin vor einiger Zeit nach Spanien ausgewandert und habe keinen Wohnsitz in Deutschland mehr. Da ich meine Steuerklärung wegen meiner Pension noch in Deutschland abgeben muss, habe ich bisher stets meine 60 % Schwerbehinderung aufgrund von zwei künstlichen Kniegelenken angegeben. Jetzt ist mein Schwerbehindertenausweis abgelaufen. Kann ich den von hier aus verlängern lassen? Gilt die Steuerermäßigung auch ohne Ausweis weiter?
Der Schwerbehindertenausweis kann nur verlängert werden wenn du deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast.
Theoretisch mußt du ihn jetzt sogar zurück geben.
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Hallo,
um aus meinem "Erfahrungsschatz" zu berichten - als ich 5/2011 in die Schweiz zog - musste ich mein deutsches Einkommen bis zu diesem Zeitpunkt in Deutschland versteuern. Da ich keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, lief das einfach über mein vorheriges Finanzamt. Eine in Deutschland liegende Immobilie musste ich weiterhin in Deutschland versteuern und eine "eingeschränkte" Steuererklärung abgeben - ohne in DE zu wohnen. Dagegen konnte ich z.B. deutsche Rente in der Schweiz versteuern. Wie dies in Spanien funktioniert wirst Du ja dort erfahren können.
Meiner Logik nach - ohne rechtliche Garantie - wird die Schwerbehindertenpauschale, falls Du schon 2018 in Spanien warst, ohnehin nur anteilig berücksichtigt werden. Aber dazu hast Du ja viele Infos bekommen.
Alles Gute
Tündi
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Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten. Da ich neu auf dieser Seite bin, war ich erstaunt, wie schnell und umfassend die Reaktionen kamen. Ich bin jetzt ein Stück schlauer und weiß, wie ich mich verhalten muss. Dankeschön!!!
Ich würde mich freuen, wenn auch ich anderen einmal helfen könnte, z.B. mit allgemeinen Tipps, wenn es um das Leben im Ausland geht.
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