Verinderungspflege: Ist die Erstattung auf die Höhe des Pflegegelds begrenzt?
Guten Abend,
für die im o. g. Frage habe ich bei meiner Recherche leider keine Antwort gefunden.
Meine Frage ist, ob die normale Verhinderungspflege durch eine Privatperson auf die Höhe des Pflegegelds begrenzt ist?
Wenn man zum Beispiel 1612,00 EUR im Jahr zur Verfügung hat und Pflegestufe 4 besitzt, so könnte man dann für die eigentlich Pflege nur 728,00 EUR abrechnen lassen. Den Rest könnte man lediglich durch zusätzliche Kosten (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) zurückerhalten. Ist das richtig?
Grund meiner Frage ist das Antwortschreiben meiner Krankenkasse auf mein Antrags zur (Stundenweise) Verhinderungspflege. Die folgende Passage war in den Schreiben in der Vergangenheit nicht enthalten. Auch konnte ich im vergangenen Jahr die vollen 1612,00 EUR ohne irgendwelche Nachweise abrechnen lassen. Was ist nun richtig?
"Die Ersatzpflege wird von einer privaten Person durchgeführt, demzufolge ist die Erstattung auf die Höhe des Pflegegelds begrenzt. Das sind pro Kalendertag 26,00 EUR.
Entstehen Ihrer Ersatzpflegeperson zusätzliche Kosten, zum Beispiel Verdienstausfall oder Fahrkosten, können Sie uns diese mit einem Nachweis zur Erstattung einreichen.
Hierführ stehen Ihnen bis zu 16.12 EUR (inklusiv dem o. g. Pflegegeld) aus den Mitteln der Verhinderungspflege zur Verfügung."
Danke im voraus.
für die im o. g. Frage habe ich bei meiner Recherche leider keine Antwort gefunden.
Meine Frage ist, ob die normale Verhinderungspflege durch eine Privatperson auf die Höhe des Pflegegelds begrenzt ist?
Wenn man zum Beispiel 1612,00 EUR im Jahr zur Verfügung hat und Pflegestufe 4 besitzt, so könnte man dann für die eigentlich Pflege nur 728,00 EUR abrechnen lassen. Den Rest könnte man lediglich durch zusätzliche Kosten (Verdienstausfall, Fahrkosten usw.) zurückerhalten. Ist das richtig?
Grund meiner Frage ist das Antwortschreiben meiner Krankenkasse auf mein Antrags zur (Stundenweise) Verhinderungspflege. Die folgende Passage war in den Schreiben in der Vergangenheit nicht enthalten. Auch konnte ich im vergangenen Jahr die vollen 1612,00 EUR ohne irgendwelche Nachweise abrechnen lassen. Was ist nun richtig?
"Die Ersatzpflege wird von einer privaten Person durchgeführt, demzufolge ist die Erstattung auf die Höhe des Pflegegelds begrenzt. Das sind pro Kalendertag 26,00 EUR.
Entstehen Ihrer Ersatzpflegeperson zusätzliche Kosten, zum Beispiel Verdienstausfall oder Fahrkosten, können Sie uns diese mit einem Nachweis zur Erstattung einreichen.
Hierführ stehen Ihnen bis zu 16.12 EUR (inklusiv dem o. g. Pflegegeld) aus den Mitteln der Verhinderungspflege zur Verfügung."
Danke im voraus.
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Antworten
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In wechem Verwandtschaftsverhältnis steht die Ersatzpflegerin zum Pflegling?
Bei Verwandten bis 2ten Grades gibt es andere (geringere) Erstattungen, als bei gänzlich "Fremden".
Gruss,
little
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@Xerhe,
Besteht zur Pflegeperson kein Verwandschaftsverhältnis können die 1612,-€ voll in Anspruch genommen werden.
Erfolgt die Abrechnung stundenweise wird das Pflegegeld weiter gezahlt, ansonsten wird es um die Hälfte gekürzt.
Zusätzlich können von der Kurzzeitpflege 806,-€ über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
Natürlich müssen die Stunden der Verhinderungspflege von der Ersatzpflegekraft quittiert werden.
Entweder wird dann das Geld direkt an die Ersatzpflegekraft überwiesen, oder an dich wenn du die Pflegekraft bereits bezahlt hast. Quittungen sind so oder so notwendig.
Zusatz: Ich habe immer einen pauschalen Stundensatz mit der Ersatzpflegekraft ausgemacht und danach abgerechnet.
z.B. 13,50€
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Danke für die Antworten.
Die Ersatzpflegeperson steht in keinem Verwandschaftsverhältnis zum Pflegebedürftigen. Die grundlegenden Sachen zum Thema Verhinderungspflege soweit bekannt . Letztes Jahr hat auch alles geklappt. Dort konnte ich die vollen 1612 EUR + 200 EUR von der Kurzzeitpflege (nicht ganz ausgeschöpft) abrechnen ohne zusätzliche Quittungen beizufügen. Natürlich wurde alles ordentlich abgerechnet, sprich die Pflegezeiten korrekt angegeben und von allen Seiten unterschrieben. Deswegen wundert mich das neue Schreiben. Ich habe mal den Ausschnitt angehängt.
Schon allein ein Tageshöchssatz scheint sehr fragwürdig zu sein. Google sagt mir, dass dieser selbst für nahe Angehörige nicht rechtens ist. Warum wird er hier dann angewendet? Den zweiten Satz versteh ich dann auch nicht ganz. So wie ich es aber lese, kann maximal 728 EUR normal abgerechnet und die Differenz zu 1612 nur durch zusätzliche Kosten (Fahrkosten usw.) erstattet werden. Das ist insofern komisch, als dass selbst ein Verwandter bis zum zweiten Grad schon 1.5 x Pflegegeld - in dem Fall 1092 EUR - erhält und dann noch durch zusätzliche Kosten auf 1612 EUR aufstocken kann.
Letztendlich stellt sich mir auch die Frage, warum es sich von einem auf das andere Mal so plötzlich geändert hat.
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Lass dich nicht irritieren von den verwirrenden Anmerkungen. Gemeint ist damit daß eine private Pflegekraft nicht mehr als den Betrag von 26,-€ Std/Tag abrechnen darf.
Solche Anmerkungen hatte ich schon länger dabei.
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Hallo,
erstmal danke wieder für die Antwort.
Was bedeutet das denn konkret? 🥺 Darf ich in den stundenweise Verhinderungspflege nur 26 EUR pro Tag ausgeben, also bei 6 Stunden Pflege dann max. 4 €/Stunde zahlen? Oder darf ich im Monat nur 728 € (Summe des Pflegegelds) abrechnen?
Das ist etwas verwirrend. Ich ruf morgen mal da an. Aber vielleicht schadet es nicht ein bisschen drauf vorbereitet zu sein. 😃
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