Absetzung PKW Kaufpreis von Steuererklärung / Lähmung rechter Arm

Aufgrund einer Lähmung meines rechten Armes habe ich mir ein Automatik-Auto gekauft – gleichzeitig meinen PKW mit manueller Gangschaltung verkauft. Das neue Fahrzeug besitzt allerlei Assistenzsysteme, so dass ein Kaufpreis von 20 Teuro zustande gekommen ist. Für meinen Gebrauchten habe ich noch 5 Teuro erhalten. Zugegebenermaßen wäre das aber auch günstiger gegangen.
Da ich nach meinem Unfall nur 4 Wochen Zuhause war, musste ich schnell handeln und habe keinen Antrag auf einen PKW-Umbau gestellt. Mir wurde während der Reha auch (mündlich) mitgeteilt, dass die Kostenübernahme für den Umbau durch die RV unwahrscheinlich ist, da öffentliche Verkehrsmittel vorhanden sind.

Frage: Da ich den PKW in erster Linie dazu nutze, um auf Arbeit zu kommen, wollte ich fragen, ob ich die Kosten (15 Teuro) von der Steuer absetzen kann? Bzw. welche Randbedingungen dafür existieren?
Vielen Dank in voraus!

Antworten

  • Im folgenden Link solltest du die Antwort auf deine Frage finden:
    https://www.buhl.de/steuer-web/menschen-mit-behinderung/
  • idur65 hat geschrieben:
    Im folgenden Link solltest du die Antwort auf deine Frage finden:
    https://www.buhl.de/steuer-web/menschen-mit-behinderung/


    Vielen Dank!

    Demnach sind die Kosten für das neue Auto nicht steuerminderd.
    Anstelle des Behinderten-Pauschbetrages (bei mir wären das 890 €) kann man auch die tatsächlich entstandenen Kosten geltend machen. Hat das jemand in einem ähnlichen Fall versucht?
  • aus dem link von idur
    Tatsächlich entstandene Kosten

    Alternativ zum Behinderten-Pauschbetrag können Sie Ihre tatsächlich entstandenen Kosten in der Steuererklärung absetzen. Im Gegensatz zum Behinderten-Pauschbetrag erfolgt der Ansatz hier aber nicht als besondere außergewöhnliche Belastung, sondern „nur“ als allgemeine außergewöhnliche Belastung.

    Nachteil hierbei: Die tatsächlich entstandenen Kosten werden um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Daher ist im Vorfeld genau abzuwägen, welcher Ansatz sich für Sie am Positivsten auswirkt.

  • Du kannst die Kosten für die erforderliche Anpassungen bzw. Behindertenspezifischen kosten als Sonderangaben wie Medikamente,... geltend machen. Dazu musst du eine „glaubhafte“ Auflistung machen.
    Bsp: Preis mit Automatik - preis ohne Automatik... Abschreibung auf 6 Jahre.
  • im zweifelsfall frag das finanzamt 😎
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