Grad der Behinderung nachträglich ändern ?

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

ich habe im Sommer letzten Jahres zwei schwere Schlaganfälle erlitten. Nach etwa 50 Tagen Krankenhaus und Reha war ich erstmal froh, mit dem Thema abzuschließen, da es für mich eine schwere Zeit war. In der Reha wurde ein Schwerbehindertenantrag gestellt. Nach der Reha (Anfang August war ich Zuhause) kam dann auch irgendwann im September oder Oktober der Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von 70% und den Merkzeichen G und B. Das habe ich einfach so hingenommen und mich gar nicht damit beschäftigt, da ich erstmal Abstand davon brauchte. Jetzt, da ich dabei bin wieder die Fahrerlaubnis zu erlangen, habe ich nachgeguckt und gemerkt, dass ich nicht auf Behindertenparkplätzen parken darf.
Dies wäre aber wichtig, da ich in normalen Parkbuchten nur sehr schwer bis oft garnicht aussteigen und einsteigen kann (getestet nur auf der Beifahrerseite). Da ich noch nicht selber Fahren darf, kann ich das mit der Fahrerseite nicht beurteilen, dies müsste aber noch schwieriger sein, das man das Lenkrad zwischen den Beinen hat und mein rechtes Bein teilweise gelähmt und der rechte Fuß ganz gelähmt ist (Ich kann das Bein zwar bewegen, aber bspw. die Rotation des Unterschenkels ist nicht möglich). Zum Laufen benötige ich eine Schiene (ich habe 2 von denen ich immer nur eine Trage: eine die den Fußheber elektrisch stimuliert, die andere fixiert den Fuß), da ich sonst häufig stolpere und auch manchmal dabei falle (Treppen sind da sehr gefährlich). Beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrschulauto (da parke ich nicht ein, sondern stehe auf dem Parkplatz) muss ich mein rechtes Bein mit den Armen unter das Lenkrad durchziehen / durchdrücken.

Ich habe auch noch bspw. schwere Hyperlipidämie, Hypercholesterinämie und Hypertriglyceridämie durch 2 Gendefekte verursacht, wofür ich Tabletten nehme und 14 Tägig einen Injektionspen brauche, chronische Migräneattacken und ADHS sowie steht in den Arztberichten eine Borderline Störung (diese wurde so nebenbei gestellt ohne Gespräche zu führen trotzdem wurde diese Diagnostiziert).

Jetzt meine Fragen

Da die Wiederspruchsfrist bereits abgelaufen ist, habe ich da so keine Möglichkeit mehr auf eine erneute Prüfung?

Würde ein Verschlechterungsantrag etwas bringen (berücksichtigt wurden nur das Moya Moya Syndrom mit den Schlaganfällen und den daraus resultierenden Einscränkungen, sowie eine Zitat: ,,Seelische Störung") ?

Bringt es etwas auch die Situation mit dem Ein- und Aussteigen zu schildern?

Oder gibt es sogar eine "Sondergenehmigung" für die Nutzung von Behindertenparkplätzen?

Anmerken möchte ich noch, dass ich gehört habe, dass das in meinem Fall zuständige Versorgungsamt wohl gerne die Leute "abspeist".

Vielen Dank

Antworten

  • Hallo Chris,
    informiere deine Ärzte daß du einen Erhöhungsantrag stellen wirst damit diese vorbereitet sind.
    Dann heisst es nur noch auf das Ergebnis zu warten. Viel Erfolg
    Eine Sondergenehmigung gibt es nicht. "ag "ist Voraussetzung
  • https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/
    hi, das merkzeichen ag wirst du wohl leider nicht bekommen. 😢
  • Teillähmung kann durchaus zum Merkzeichen "aG" führen. Das zu bewerten überlasse mal besser den Fachleuten.
    Links aus dem Archiv poste ich schon lange nicht, sie sind oft veraltet, nicht auf dem neuesten Stand und somit kaum hilfreich.
    Ein Link z.B. zu Bmsa.de ist von 2008 👿
  • knorpelchen hat geschrieben:
    das merkzeichen ag wirst du wohl leider nicht bekommen. 😢

    ich habe das ag doch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Suchst du Unterhaltung mit deiner Wortklauberei, dann gehe ins entsprechende Board hier
  • das ist mal wieder eine freche unterstellung 👿
    nachtrag: aus einem anderen beitrag von dir "Dein ewiges OT ist ätzend"

    ich lass mir nicht vorschreiben wo und was ich schreibe auch wenn es zu deinen beiträgen ist.
    ob es dir gefällt ist mir gleichgültig.

    deine pn kannst du dir sparen! 😎
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