Erwerbsobliegenheit als Behinderter

Hi, ich befinde mich in der Privatinsolvenz. Inwieweit trifft auf mich die Forderungen der Erwerbsobliegenheit zu (3 Bewerbungen pro Woche, jeden zumutbaren Job annehmen) ? Ich habe einen GdB 40 (psychische Störung) und ein Schreiben der Arge, wo drin steht "Sie können nur noch weniger als 15 STd pro Woche arbeiten" Danke für Hilfe

Antworten

  • Hallo,
    warum hast du das nicht gefragt als die die Privatinsolvenz angemeldet hast.
    Leg das Schreiben der Arge vor und warte das Ergebnis ab.
  • Warum diese Antwort, wenn Du keine Ahnung hast, was die Thematik meiner Frage angeht .. Ein PI ist sehr umfangreich und kompliziert. Ich konnte nicht alle Fragen vorab klaeren und waere f[r eine Antwort dankbar, falls sich jemand damit auskennt. Thx
  • Was soll das Gemotze? Sind wir hier Privatinsolvenzspezialisten oder was?
    Wir sind Laien und helfen freiwillig!
    Geh dort hin wo du deine Privatinsolvenz angemeldet hast und stell die Frage.
    Eine Frechheit wie du hier reagierst!
  • krieg Dich wieder ein.. mmh Laien .. gut dann hatte ich das Ganze hier v;llig falsch verstanden. Kann geschlossen werden.. thx
  • du kannst dein profil auch selber löschen wenn du so unzufrieden bist 😎
  • Ach Knorpelchen, kannst du unter schließen und löschen nicht unterscheiden?
    Ganz unzufrieden ist der TE nicht wie er mir mitteilte, ich schickte ihm nämlich einen guten Link.
  • ich hatte AUCH geschrieben! er kann auf gelöst setzen ODER sein profil löschen.
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