gibt es eine Führsorge Pflicht vom Sozialamt
Ich bin mit dem Zug Schwedt( Wohnort) zum Hundetraining nach Bremen gefahren. Unterwegs bekam ich eine Panik Attacke und es musste die Polizei und der Rettungsdienst angefordert werden. Ich bin 80% Schwerbehindert, habe Pflege Grad 3 und habe im Moment noch die Merkzeichen "B" und "G" ( "H" ist beantragt)und sitze Überwiegend im Rollstuhl. Ich habe eine Posttraumatische Belastungsstörung und leide deshalb an Panik Attacken in unterschiedlicher Stärke. Seit Oktober 18 läuft ein Antrag beim Sozialamt unter anderem auf Assistenz, über den im Moment noch nicht entschieden ist, weil mich zwei Unterschiedliche Gutachter(1x Pflege und 1x Psychiater) begutachten müssen und die Gutachter Termine von Amtsseite immer wider verschoben werden.Aufgrund der sehr starken Panik Attacke bin ich nun nicht mehr in der Lage mit dem Regional Verkehr nach Hause zu fahren und brauche eine andere Möglichkeit um nach Schwedt zu kommen. Ich habe auch schon mit meiner für mich zuständigen Sachbearbeiterin vom Soz. Amt gesprochen, die will Zitat: nichts damit zu tun haben, weil es noch kein Gutachten über mich gibt. Nun ist es so, dass wenn ich nicht zu Hause bin auch kein Gutachten über mich erfolgen kann. Ich bin ja nicht da. Ausserdem bin ich im Moment bei Freunden untergebracht, die gleich gesagt haben dass ich nur bis Max. 10.05.19 bei denen bleiben kann, weil dann deren Sohn wieder kommt in dessen Zimmer ich gerade untergebracht bin und ansonsten kein Platz im Haus ist. Ausserdem werde ich normaler Weise vom Pflegedienst versorgt,was hier in Bremen jetzt meine Freunde übernehmen müssen. Ich habe nun also noch die Sorge dass die Pflegekasse mir den Pflegedienst streicht. Ich muss leider einmal im Monat zum Hundetraining nach Bremen, weil ich hier meinen Hund zum Assistenz Hund ausbilden lasse, der kurz vor der Prüfung steht. Sozialamt sagt zwar sie sind zuständig für die Assistenz, aber nicht für den Hund. Das ist für mich ein widersruch, denn mein Hund ist der Assistent, aber angeblich kann das Sozialamt sowieso nichts für mich tun, weil die Gutachten Fehlen. Ich möchte jetzt wissen wie ich nach Hause kommen kann ob es vielleicht eine Führsorge Pflicht vom Sozialamt gibt und in welchem Gesetz dies geregelt wird. Nochmal zum Verständnis, Sozialamt ist es egal wie ich nach Hause komme und kosten hierfür können Angeblich nicht übernommen werden, wil über meinen Antrag nicht entschieden werden kann, weil die Gutachten fehlen. Ich bin nicht dran schuld, das die Gutachten fehlen.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, herzlichen dank im voraus.
F. Frölich
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen, herzlichen dank im voraus.
F. Frölich
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Antworten
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Hallo,
ein paar Absätze in dem so schwer zu lesenden Text wären vorteilhaft.
Zum Thema,
Nein, das Sozialamt hat keine Fürsorgepflicht, du hast entschieden den Hund selber in einer Schule als Assistenz auszubilden dann mußt du auch sehen wie du die Wege bewältigst.
Wenn evtl. jemand helfen könnte dann die Krankenkasse, die muß ja letzlich den Hund als Assistenz bewilligen.
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idur65 hat geschrieben:
Hallo,
ein paar Absätze in dem so schwer zu lesenden Text wären vorteilhaft.
Zum Thema,
Nein, das Sozialamt hat keine Fürsorgepflicht, du hast entschieden den Hund selber in einer Schule als Assistenz auszubilden dann mußt du auch sehen wie du die Wege bewältigst.
Wenn evtl. jemand helfen könnte dann die Krankenkasse, die muß ja letzlich den Hund als Assistenz bewilligen.
Der Antrag wurde von der Krankenkasse abgelehnt, weil der Assistenzhund keine Hilfsmittel Nummer hat. Nur ein Blinden Führhund hat eine Hilfsmittel Nummer. Da ich aber nicht Blind bin fühlt sich die Krankenkasse nicht zuständig.
Trotzdem herzlichen Dank für deine Antwort.
Frank
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Ich hoffe du hast Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt.
Sie ist zur Leistung verpflichtet, dazu gibt es Urteile.
Eine Hilfsmittel Nr ist nicht zwingend erforderlich, auch das ist rechtlich abgesichert.
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idur65 hat geschrieben::
Ich hoffe du hast Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt.
Sie ist zur Leistung verpflichtet, dazu gibt es Urteile.
Eine Hilfsmittel Nr ist nicht zwingend erforderlich, auch das ist rechtlich abgesichert.
cry: Nein, leider nicht. Ich habe die gleiche Antwort von meinem Pflegedienst bekommen und somit geglaupt das es richtig ist, zu mal mir die Krankenkasse gesagt hat dass das Sozialamt zuständig ist. Kannst du mir die Urteile als PN schicken, oder sagen wo ich sie finden kann?
Herzlichen Dank schonmal vorab.
LG Frank
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@Frank,
Ab oder Zusagen lässt man sich immer schriftlich geben, der Pflegedienst hat da z. B. keine Ahnung, die reden viel Mist.
Gib bei Google.de Assistenz-Hund von der Krankenkasse ein dann wirst du fündig.
So urteilte das Bundesozialgericht mehrmals, dass „nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste.“ (u. a. BSG, 15.11.2007, B 3 A 1/07 R; BSG, 03.08.2006, B 3 KR 25/05 R; BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R; BSG, 22.04.2015, B 3 KR 3/14 R;
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWQyY2U3NzdkLWExOGUtNGIxNS05ZmU3LTdiNjIzODdkZjk0Mg/
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idur65 hat geschrieben:
@Frank,
Ab oder Zusagen lässt man sich immer schriftlich geben, der Pflegedienst hat da z. B. keine Ahnung, die reden viel Mist.
Gib bei Google.de Assistenz-Hund von der Krankenkasse ein dann wirst du fündig.
So urteilte das Bundesozialgericht mehrmals, dass „nicht entscheidend für den Versorgungsanspruch ist, ob das begehrte Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis (§ 139 SGB V) gelistet ist, denn es handelt sich bei diesem Verzeichnis nicht um eine abschließende Regelung im Sinne einer Positivliste.“ (u. a. BSG, 15.11.2007, B 3 A 1/07 R; BSG, 03.08.2006, B 3 KR 25/05 R; BSG 07.10.2010, B 3 KR 5/10 R; BSG, 22.04.2015, B 3 KR 3/14 R;
https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWQyY2U3NzdkLWExOGUtNGIxNS05ZmU3LTdiNjIzODdkZjk0Mg/
Idur recht herzlichen Dank, ich werde gleich morgen früh bei meiner Krankenkasse einen erneuten Antrag abgeben und dieses mal auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Ich denke das ich mit deiner Info diese Nacht wenigstens schlafen kann.
LG
Frank
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