Wenn man privat eine solche Hife einstellt, was ist dann an Abgaben zu beachten?
Wenn man die 125€ für eine Haushaltshilfe beantragt, muss man doch sicher auch Steuer und Versicherung für sie abführen. Lohnt sich das dann überhaupt?
0
Antworten
-
Hallo,
könntest du bitte etwas konkreter werden?
Bei wem beantragt man denn 125,-€ ?
Solltest du auf die Entlastungsleistung der Pflegeversicherung anspielen dann werden Leistungen zur Haushaltshilfe nur von zugelassenen Pflegediensten etc direkt an diese gezahlt. Da hast du nichts mit zu tun.
Es gibt aber nur wenige Pflegedienste die solche Arbeiten annehmen auch wenn sie dafür werben, Personalmangel eben.
Wobei die Kosten für eine Stunde um die 35,-€ (nennt sich Betreuungsleistung) liegen und das gerade mal 3 Stunden im Monat wären.
Wird dir Geld bewilligt, von wem auch immer, mußt du die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, das lohnt dann kaum noch bei durchschnittlich 15,-€/Std für die Haushaltshilfe.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html?gclid=EAIaIQobChMIldiR4YTD4gIVCeN3Ch1HJgutEAAYASAAEgLpofD_BwE
0 -
idur65 hat geschrieben:Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Einfach anrufen, sie möchten dir den Antrag und die Infos dazu zuschicken. Bei Pgflegegrad 1 muss kein Pflegedienst beauftragt werden. Es genügt einfache Haushaltshilfe, wird von dem Patienten bezahlt. Der Pflegekasse sollen dann mtl. Quittungen vorgelegt werden, dann bekommt er erstattet.
...Solltest du auf die Entlastungsleistung der Pflegeversicherung anspielen dann werden Leistungen zur Haushaltshilfe nur von zugelassenen Pflegediensten etc direkt an diese gezahlt. Da hast du nichts mit zu tun.idur65 hat geschrieben:Wird dir Geld bewilligt, von wem auch immer, mußt du die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, das lohnt dann kaum noch bei durchschnittlich 15,-€/Std für die Haushaltshilfe.da kann man bei der Anmeldung was ankreuzen, damit man keine Abgaben damit hat. Es gibt auch Haushaltshilfen für 12 euro/St. Das Problem dabei ist, dass die meisten mehrere Jobs haben und deshalb nicht angemeldet werden wollen. Das bringt hohe Strafen für beide Seiten; deshalb ist es besser wenn eine Haushaltshilfe ist, die einer geregelten Arbeit nachgeht und nur bei dir den Minijob hat, dann lässt sie sich auch anmelden.
da" target="_blank" class="link_10">https://www.minijob-zentrale.de/DE/00_home/node.html?gclid=EAIaIQobChMIldiR4YTD4gIVCeN3Ch1HJgutEAAYASAAEgLpofD_BwE
lg
0 -
Hallo Eva,
erst einmal hat sich der TE noch nicht gemeldet wo er das Geld beantragen will.
Bei der Pflegekasse muß kein Antrag gestellt werden, die Entlastungsleistungen stehen jedem ab Pflegegrad 2 zu, sie beträgt 125,-€ im Monat. Davon kann eine Haushaltshilfe bezahlt werden.
Der zu pflegende bekommt das Geld nicht ausgezahlt sondern die anerkannte Einrichtung die die Haushaltshilfe bereit stellt.
https://www.pflege.de/leben-im-alter/dienstleistungen/haushaltshilfe/
Sollte ein Antrag beim Sozialamt gemeint sein dann ist das möglich, entweder beauftragen die eine Einrichtung die Haushaltshilfen zur Verfügung stellt oder sie zahlen einen gewissen Betrag der per Quittung dann belegt werden muß
Natürlich nicht einfach eine Quittung von der Nachbarin sondern von einer angemeldeten Person, selbstständig oder von einer Firma.
Sonst würde das Sozialamt Schwarzarbeit fördern.
0 -
idur65 hat geschrieben:Hallo idur,
Hallo Eva,
erst einmal hat sich der TE noch nicht gemeldet wo er das Geld beantragen will.
"Kunigundeamalia" hat auch keinen Pflegegrad angegeben. Vielleicht hat er/sie/es keinen Pflegegrad.
Also, das Entlastungsgeld hat mit dem Sozialamt nichts zu tun. Dies wird von der Pflegekasse bei Pflegegrad 1 mit 125 euro mtl. an den Versicherten ausbezahlt - gegen die Quittung des Hilfeleistenden. Das hat bei Pflegegrad 1 auch nichts mit dem Pflegedienst zu tun.
Bei der Pflegekasse kann aber auch die Erstattung der Pflegehilfsmittel (zum Verbrauch), bis 40 euro, gesondert beantragt werden. So steht in "Übersicht der Leistungsansprüche im Pflegegrad 1", dass sie zum Antrag mitgeschickt haben. Ich habe das vor halben Jahr beantragt, bekommen habe ich tatsächlich noch nichts. Ob das von Kasse zur Kasse anders ist, glaube ich kaum.
Ein Wohngruppenzuschlag wäre 214 mtl. (auch kein Grund zur Vorfreude)😛
0 -
Liebe Eva,
ich habe differenziert, lies bitte genau.
Weil es ausgerechnet um den Betrag von 125,-€ geht bin ich erst einmal von den Entlastungsleistungen der Pflegekasse ausgegangen. Diese werden nur an autorisierte, anerkannte Stellen (zB.Pflegedienste) ausgezahlt!
Sollte es um Leistungen vom Sozialamt gehen, müssen Quittungen vorgelegt werden aus denen hervorgeht daß die Tätigkeit gewerblich durchgeführt wird. Quittungen von Privat erkennt das Sozialamt nicht an weil sie dann Schwarzarbeit Vorschub leisten würden.
Eigentlich versuche ich doch immer mich deutlich auszudrücken. HALLO
Wir schreiben uns wieder die Finger wund und der TE meldet sich nie wieder. 👿
Edit: aus meinem Link:
Dessen Dienste können Sie mit anerkanntem Pflegegrad über die Pflegekasse durch die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen oder die Verhinderungspflege abrechnen. Abrechnen lassen sich darüber auch die Einkaufshilfe, der Service einer Haushaltsauflösungen sowie stundenweise Besuchsdienste. Voraussetzung ist, dass der Anbieter von der Pflegekasse anerkannt ist.!
Und noch einmal, eine Auszahlung an den zu pflegenden ist ausgeschlossen.
Soll ich dir dafür noch den § raussuchen?
0 -
>> Wir schreiben uns wieder die Finger wund und der TE meldet sich nie wieder. 👿 !
Habe ich auch schon gemerkt.
>> Soll ich dir dafür noch den § raussuchen?
nein Danke, es kam zu Mißverständnis, weil du vorher „ab Pflegegrad 2“ geschrieben hast; hast dich vielleicht vertippt.
ich habe von Pflegegrad 1 geschreiben....
Gut, dass man darüber gesprochen haben 😉
lg
0 -
OK,mußte Pflegegrad 1 heißen.
Aus AOK.de:
WELCHES VERFAHREN GILT FÜR DIE AUSZAHLUNG DES ENTLASTUNGSBETRAGES?
Die Kosten für die gewünschten und in Anspruch genommenen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnungen ,eines in Frage kommenden Gewerbes ,für die gesetzlich definierten Leistungen von der Pflegekasse erstattet. Alternativ kann auch der Leistungserbringer die Leistungen direkt bei der Pflegekasse abrechnen. Hierfür ist eine sogenannte Abtretungserklärung erforderlich, mit dem die pflegebedürftige Person ihren Leistungsanspruch über den Entlastungsbetrag an den Leistungserbringer abtritt. Den Leistungserbringern ist das Verfahren in der Regel bekannt.
FÜR WELCHE LEISTUNGEN KANN DER ENTLASTUNGSBETRAG KONKRET EINGESETZT WERDEN?
Mit dem Budget des Entlastungsbetrages können folgende Angebote genutzt werden:
•Aufstocken der Regelleistung Kurzzeitpflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der Kurzzeitpflege (Pflegegrade 2 bis 5) oder Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege wegen fehlender Regelleistung (Pflegegrad 1)
•Aufstocken der Regelleistung teilstationäre Pflege oder Erstattung von Eigenanteilen im Rahmen der teilstationären Pflege oder Inanspruchnahme der teilstationären Pflege wegen fehlender Regelleistung (Pflegegrad 1)
•Leistungen der ambulanten Pflegedienste im Sinne der Pflegesachleistung (in den Pflegegraden 2 bis 5 sind Leistungen aus dem Bereich der Selbstversorgung ausgeschlossen)
•nach Landesrecht anerkannte alltagsunterstützende Angebote (Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung der Pflegepersonen, Angebote zur Entlastung im Alltag)
Welche Leistungserbringer konkret in Ihrer Region mit welchen Angeboten verfügbar sind, finden Sie in den unten stehenden weiterführenden Links. Auch Ihre Pflegekasse oder die Pflegestützpunkte halten hierzu Informationen bereit.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Quittungen sind keine Rechnungen!
0 -
idur65 hat geschrieben:Moin, lieber Rudi,
OK,mußte Pflegegrad 1 heißen.
...
Quittungen sind keine Rechnungen!
ich habe nichts anderes behauptet. AOK hat nur mit anderen Worten beschrieben. Und ich habe mich aber nur auf das Pflegegrad 1 eingeschränkt. Das unterscheidet sich von Pflegegrad 2.
Nach deinem Text bekommt der Versicherter die Leistungen von der Pflegekasse bezahlt. Der Ausdruck „eines in Frage kommendes Gewerbes“ ist eine sprachliche Einheit die mehrere Möglichkeiten beinhaltet. Wenn beim Versicherten eine Wunde versorgt wird, dann muss das ein Pflegedienst mit geschulten Krankenschwestern machen; wenn es sich aber um übrige Körper oder Raumpflege handelt, dann kann das auch eine Haushaltshilfe oder ein Angehöriger sein. Weil, wenn dir Jemand Wunde versorgt, der dafür nicht qualifiziert ist, und dein gesundheitlicher Zustand würde sich verschlechtern, kann dir die Kasse kündigen. Ich musste sogar zu der Zeit, als ich kein Pflgegrad hatte, hatte aber einen Pflegedienst, nachweisen, dass ich für die Tage meiner Abwesenheit von examinierten Krankenschwester versorgt wurde. Im weiteren Text war auch die Androhung...als automatischer Text.
Wir reden jetzt weiter von einer beliebigen Haushaltshilfe oder Pflegekraft (nicht von Pflegedienst); also eine Privatperson. Entweder hat sie Gewerbe angemeldet und stellt Rechnungen als Firma aus, oder aber ist sie beim Jobcenter mit einem Minijob angemeldet und unterschreibt mtl. rückwirkend eine Quittung für die erbrachte Leistungen, die der Versicherter an die Pflegekraft bezahlt hat. Das kann ja alles nachgeprüft werden. So wird ja auch die Schwarzarbeit verhindert.
Wenn der Versicherter einen Pflegedienst hat, dann gilt das mit der Abtretungserklärung, dass dieser direkt mit der Kasse abrechnen kann bzw. dass die Krankenkasse das Geld an das Pflegedienst überweist. Das war jetzt meine längere Version deines Absatzes.
Mit anderen Worten:
Citat//Wie rechne ich die Leistungen ab?
Zunächst zahlen Sie die Rechnung. Den Beleg und den Leistungsnachweis reichen Sie bei uns ein – das gilt automatisch als Antrag. Wir überweisen Ihnen dann bis zu 125 Euro. Wenn Sie Ihre Ansprüche beispielsweise an Ihre Pflegeeinrichtung abgetreten haben, überweisen wir direkt an diese. Sie haben Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen? Dann erstatten wir Ihnen Ihre Leistungen zur Hälfte.//
Ja, AOK schreibt Rechnungen, meine Kasse schreibt Beleg. Rechnung ist natürlich nicht die Quittung. Du kannst ja eine Rechnung bekommen und sie nicht bezahlen. Wenn aber auf der Rechnung steht: "Betrag erhalten" und wird das quittiert (von Pflegekraft unterschrieben), dann ist das ein gültiges Beleg. Es gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Wenn du nur eine Rechnung hast, muss du die Überweisung auch nachweisen. Deshalb kommen hier auch manchmal Fragen, ob das Sozialamt das Recht hat, Kontoauszüge zu verlangen.
Alles gut, es widerspricht sich nichts.
PS: Das andere sind dann die Pflegehilfsmittel, davon habe ich noch nichts bekommen, oder sie diskutieren schon ein halbes Jahr, ob die Spritzen, Kanülen, und Tupfer auch zu den Pflegemitteln gehören.
lg
0 -
Gut, nun sind wir auf einer Linie, etwas umständlich aber es passt.
Spritzen, Kanülen, und Tupfer gehören natürlich nicht zu den Hilfsmitteln welche die Pauschale von 40,-€ umfasst.
https://www.pflege.de/hilfsmittel/pflegehilfsmittel/
0 -
idur65 hat geschrieben:
Gut, nun sind wir auf einer Linie, etwas umständlich aber es passt.
Spritzen, Kanülen, und Tupfer gehören natürlich nicht zu den Hilfsmitteln welche die Pauschale von 40,-€ umfasst.
https://www.pflege.de/hilfsmittel/pflegehilfsmittel/
Danke für Info. ich weiss das ja, aber die bei der Pflegekasse vielleicht nicht, weil es so lange dauert. Ich hatte ja nur eine Sammelrechnung. Und ich brauche die Kanülen für „spezifische Abwehr“, - sollte eigentlich eine Kassenleistung sein! Spezifisch heißt ja gezielt - gegen den Eindringling.
Ich wehre mich damit so, dass ich die Kanüle in der Hand halte, wenn sich Jemand beim dem Rückwärtsschritt auf meinen Schoß wiederfindet. Er wird sich dann merken, in die richtige Richtung zu schauen, Erziehung soll ja angblich weh tun... Und ich habe auch irgendwo gelesen, dass man für jeden eine neue Kanüle nehmen soll. 👿
Leute, ich muss raus, ich lese zu viel. Heute schon seit 3 Uhr 🙁.
Schönen Tag!
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 978 Psychische Krankheiten
- 25 Kognitive Behinderungen
- 36 Sinnesbehinderungen
- 102 Chronische Erkrankungen
- 127 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 126 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 90 Bildung & Studium
- 11 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 754 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 104 Willkommen & Begrüssung
- 135 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 29 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 750 Suche & Biete
- 491 Forensupport & Feedback
- 321 Recherche