Ist es eigtl richtig das ein kind die wetmarke zahlen muss mit 60 gdb und g und b
Eltern beide am arbeiten daher keine Sozialleistungen. Nicht mal Wohngeld.
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Antworten
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JA
Für Kinder gilt:
Kinder von 0-5 Jahren reisen kostenlos mit der Bahn und müssen nicht auf der Fahrkarte der Eltern oder Begleitpersonen eingetragen sein - ein Sitzplatz ist aber nicht automatisch dabei und muss, falls gewünscht, extra gebucht werden.
Ist im Ausweis des Kindes die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen "B" vermerkt, darf auch die Begleitperson kostenlos fahren.
Schwerbehinderte Kinder unter 6 Jahre dürfen die 1. Klasse benutzen.
Kinder ab 6 Jahren brauchen eine Fahrkarte.
Ausnahme: Das Kind darf aufgrund seiner Berechtigungen (d.h. es ist im Besitz einer Wertmarke) im Nahverkehr kostenfrei fahren.
Ist im Ausweis des Kindes die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitung und das Merkzeichen "B" vermerkt, darf die Begleitperson kostenlos fahren.
Wenn Sie die vergünstigten Preise für eigene Kinder oder Enkelkinder von 6-14 Jahren in Anspruch nehmen wollen, gelten die regulären Regelungen zur Mitnahme von Kindern.
Das heißt:
Kinder von 6-14 Jahren fahren mit einem Eltern- oder Großelternteil kostenlos mit, wenn sie beim Kauf der Fahrkarte angegeben und auf der Fahrkarte eingetragen werden. In anderer Begleitung mit Fahrkarte oder allein reisend zahlen sie 50% des regulären Fahrpreises.
Die zuvor beschriebenen Mitnahmeregelungen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen "B" bleiben davon unberührt.
(Quelle: bahn.de)
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Hallo Annika2,
ja, auch schwerbehinderte Kinder müssen (sofern kein Merkzeichen H vorliegt) eine Wertmarke zur Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr bezahlen.
Nur Personen mit folgenden Merkmalen erhalten es kostenlos:
Kostenlose Wertmarke
Folgende freifahrtberechtigte Personen erhalten eine für ein Jahr gültige Wertmarke auf Antrag unentgeltlich:
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen Bl (blinde Personen)
Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen H (hilflose Personen)
Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten
Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder entsprechende Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten
Personen, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) oder den §§ 27a oder 27d BVG erhalten
Schwerkriegsbeschädigte und Personen mit Merkzeichen VB oder EB , die mindestens seit dem 01.10.1979 wegen ihrer Schädigungsfolgen die Freifahrtberechtigung haben
Quelle: https://www.myhandicap.de/recht-behinderung/schwerbehindertenausweis/merkzeichen/freifahrt/
Liebe Grüße,
Mondblume
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Annika2 hat geschrieben:
Nicht mal Wohngeld.
dann steht es euch wohl nicht zu oder?
dies abgesehn vom thema.
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War mal wieder überflüssig.
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Danke für die Antworten . Also Zahl die paar Fahrkaten i. Jahr einfach selbst weiter. Werd dann einfach mein Kl Auto was eh nur für ihn genutzt wird ummelden auf ihn und die Steuerermässigung beanspruchen . Dann spar ich was und kann mit meinen Kids ein Eis essen gehen .
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Beachte dabei bitte daß du das Auto dann nur mit deinem Kind oder für dein Kind benutzen darfst!
Alleinige Spazierfahrten etc. wären dann Steuerhinterziehung. Bei Verkehrskontrollen kennen die kein Pardon.
Überlege dir ob es die paar Euro Wert sind die du sparen würdest.
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Das weiß ich den haben wir ausschliesslich eh nur angeschafft für den Kl. Damit ich ihn zum Sport und Verabredungen bringen kann . Da er nicht selbständig mit dem Rad am Strassenverkehr teilnehmen kann . Ist unser zweitwagen der eigtl. über wär da ich vieles mit dem Rad erledige auch zur Arbeit . Ist sogar jetzt schon so versichert das nur ich den fahren darf damit nicht ständig jemand fragt ob ich ihn mal leihen kann
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Schön daß du es weißt. Ich wollte nur darauf aufmerksam machen um dann nicht wieder einmal die Empörung im Forum lesen zu müssen.
Es zeigt sich leider immer öfter daß die Leute ihre Rechte kennen aber die Pflichten gerne vernachlässigen.
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