Gleichstellung/GdB ermittlung/Teilabhilfebescheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bräuchte eine Information über folgende Themen.
Ich habe bei der Arbeitsagentur eine Gleichstellung beantragt die jedoch abgelehnt wurde.
Mit der Begründung das keine wesentliche Benachteiligung gegenüber nichtbehinderten besteht.
Da eine Gleichstellung natürlich erst bei einem Gbd von 30 möglich ist finde ich diese Begründung sowieso etwas interresant. Natürlich kann eine Gleichstellung erst erfolgen wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Natürlich könnt Ihr mir jetzt keine 100 % Antwort geben da Ihr meinen Fall nicht kennt und die Arbeitsagentur natürlich über einen Antrag entscheidet.
Aber als arbeitssuchender Bürokaufmann mit einem GdB von 40 , 20 als Einzel GdB aufgrund einer Depression sollte doch eine Gleichstellung möglich sein oder ?
Wie kann ich den jetzt den Widerspruch begründen ? Ich habe als begründung schon geschrieben das ich körperlich nicht so belastbar bin wegen meinem Asthma und wegen meiner Depression unter anderem Probleme habe mich längere Zeit zu konzentrieren und häufige Arztbesuche habe eventuell auch in der Arbeitszeit.
Um den GdB zu ermitteln nutzen die Gutachter ja diese "GdB Tabelle" aber gibt es auch die Möglichkeit bezüglich der einzelnen Krankheiten im Einzelfall auch nähere Informationen für bestimmte Krankheiten zu erhalten bezüglich des GdB Wertes? im Internet war der Hinweis " Erläuterung der Ärztlichen Sachverständigenbeirates" zu lesen.
Gibt es eine Möglichkeit diese Erläuterungen als Bürger einzusehen unter welchen Bedingungen/Symtomatik eine Krankheit als leicht, mittel,schwer diagnostiziert/bewertet wird ? Interressant wäre eine Erläuterung bei mir für Asthma und Depression.
Ich war beim Ärztlichen Gutachter der hat mir 40 für mein Asthma gegeben. Habe Akteneinsicht beantragt und bekommen. Der Gutachter hat aber in seinem Gutachten wohl "Vergessen" mein Hyperreagibles Bronchialsystem zu nennen bzw. bewerten. Und dies tritt breits bei einer Erkältung auf bis unter anderem zum Brechreiz und Erbrechen. Soll ich dies jetzt noch dem Amt mitteilen oder ändert das nichts an meinem Gesamt GdB bezüglich der Lungenerkrankung. Eventuell leide ich auch noch an einem Schlafabnoe dies wird jedoch erst noch untersucht kann dies seperat gewertet werden oder lohnt sich eine Anerkennung nicht,da mein Asthma bereits mit 40 bewertet wurde.
Da ich bereits Widerspruch eingelegt hatte und daraufhin zum Gutachter geschickt wurde wurde mein GdB bereits von 30 auf 40 erhöht.Beim Bescheid war eine Erklärung die ich Unterschreiben soll wenn ich mit dem Bescheid zufrieden bin. Ist das normal? Normal schicken die doch einen Bescheid und wenn die Frist abgelaufen ist ist dieser gültig.
Ich dachte 40 und 20 würde automatisch 50 geben.
Ich will jetzt nicht kleinig sein, jedoch wäre ein GdB von 50 von Vorteil da ich dann eventuell eine Arbeitstherapie bekommen könnte und eine Gleichstellung von der Arbeitsagentur zu erhalten ist wohl auch kompliziert.
Über Antworten würde ich mich freuen auch wenn nur einzelne Fragen beantwortet werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
ich bräuchte eine Information über folgende Themen.
Ich habe bei der Arbeitsagentur eine Gleichstellung beantragt die jedoch abgelehnt wurde.
Mit der Begründung das keine wesentliche Benachteiligung gegenüber nichtbehinderten besteht.
Da eine Gleichstellung natürlich erst bei einem Gbd von 30 möglich ist finde ich diese Begründung sowieso etwas interresant. Natürlich kann eine Gleichstellung erst erfolgen wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Natürlich könnt Ihr mir jetzt keine 100 % Antwort geben da Ihr meinen Fall nicht kennt und die Arbeitsagentur natürlich über einen Antrag entscheidet.
Aber als arbeitssuchender Bürokaufmann mit einem GdB von 40 , 20 als Einzel GdB aufgrund einer Depression sollte doch eine Gleichstellung möglich sein oder ?
Wie kann ich den jetzt den Widerspruch begründen ? Ich habe als begründung schon geschrieben das ich körperlich nicht so belastbar bin wegen meinem Asthma und wegen meiner Depression unter anderem Probleme habe mich längere Zeit zu konzentrieren und häufige Arztbesuche habe eventuell auch in der Arbeitszeit.
Um den GdB zu ermitteln nutzen die Gutachter ja diese "GdB Tabelle" aber gibt es auch die Möglichkeit bezüglich der einzelnen Krankheiten im Einzelfall auch nähere Informationen für bestimmte Krankheiten zu erhalten bezüglich des GdB Wertes? im Internet war der Hinweis " Erläuterung der Ärztlichen Sachverständigenbeirates" zu lesen.
Gibt es eine Möglichkeit diese Erläuterungen als Bürger einzusehen unter welchen Bedingungen/Symtomatik eine Krankheit als leicht, mittel,schwer diagnostiziert/bewertet wird ? Interressant wäre eine Erläuterung bei mir für Asthma und Depression.
Ich war beim Ärztlichen Gutachter der hat mir 40 für mein Asthma gegeben. Habe Akteneinsicht beantragt und bekommen. Der Gutachter hat aber in seinem Gutachten wohl "Vergessen" mein Hyperreagibles Bronchialsystem zu nennen bzw. bewerten. Und dies tritt breits bei einer Erkältung auf bis unter anderem zum Brechreiz und Erbrechen. Soll ich dies jetzt noch dem Amt mitteilen oder ändert das nichts an meinem Gesamt GdB bezüglich der Lungenerkrankung. Eventuell leide ich auch noch an einem Schlafabnoe dies wird jedoch erst noch untersucht kann dies seperat gewertet werden oder lohnt sich eine Anerkennung nicht,da mein Asthma bereits mit 40 bewertet wurde.
Da ich bereits Widerspruch eingelegt hatte und daraufhin zum Gutachter geschickt wurde wurde mein GdB bereits von 30 auf 40 erhöht.Beim Bescheid war eine Erklärung die ich Unterschreiben soll wenn ich mit dem Bescheid zufrieden bin. Ist das normal? Normal schicken die doch einen Bescheid und wenn die Frist abgelaufen ist ist dieser gültig.
Ich dachte 40 und 20 würde automatisch 50 geben.
Ich will jetzt nicht kleinig sein, jedoch wäre ein GdB von 50 von Vorteil da ich dann eventuell eine Arbeitstherapie bekommen könnte und eine Gleichstellung von der Arbeitsagentur zu erhalten ist wohl auch kompliziert.
Über Antworten würde ich mich freuen auch wenn nur einzelne Fragen beantwortet werden könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander
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Hallo Alexander,
grundsätzlich ist es nicht so daß die einzelnen GdBs zusammen gezählt werden.
So fern die Frist noch nicht abgelaufen ist solltest du gegen den Bescheid vom Versorgungsamt Widerspruch einlegen oder einen Erhöhungsantrag stellen.
Eine genauere Aufschlüsselung findest du im folgenden Link:
https://versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html#TabMaennliche
Viel Erfolg
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