Säule 3B wegen möglichen Geldmangel auflösen?
Guten Abend
Ich beziehe eine halbe IV, arbeite in einer geschützten Werkstätte und erhalte dafür einen Lohn von Brutto 800.-, der Rest erhalte ich von der EL. Ich habe seit 7 Jahren die erste Säule 3b (jährlich 1800.-) abgeschlossen und die zweite vor 3 Jahren (jährlich 1200.-). Ich konnte soviel in diese zwei Säulen einzahlen, da ich bisher mit meinem Partner zusammen wohnte und wir uns die Miete halbieren konnten. Nun haben wir uns getrennt und ich beabsichtige, demnächst in meine Eigene Wohnung zu ziehen. Da ich es mir dann möglicherweise nicht mehr leisten kann, in beide Säulen einzuzahlen, frage ich Sie gerne an ob es Sinn macht, die beiden oder wenigstens eine Säule auflösen zu lassen? Bringt für mich überhaupt eine 3. Säule?
Ich beziehe eine halbe IV, arbeite in einer geschützten Werkstätte und erhalte dafür einen Lohn von Brutto 800.-, der Rest erhalte ich von der EL. Ich habe seit 7 Jahren die erste Säule 3b (jährlich 1800.-) abgeschlossen und die zweite vor 3 Jahren (jährlich 1200.-). Ich konnte soviel in diese zwei Säulen einzahlen, da ich bisher mit meinem Partner zusammen wohnte und wir uns die Miete halbieren konnten. Nun haben wir uns getrennt und ich beabsichtige, demnächst in meine Eigene Wohnung zu ziehen. Da ich es mir dann möglicherweise nicht mehr leisten kann, in beide Säulen einzuzahlen, frage ich Sie gerne an ob es Sinn macht, die beiden oder wenigstens eine Säule auflösen zu lassen? Bringt für mich überhaupt eine 3. Säule?
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Antworten
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Guten Tag ph86
Bitte wende Dich an das Institut (Bank/Versicherung), wo diese 3. Säule 3b abgeschossen wurde.
Säule 3b – freie Vorsorge
Neben der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) bietet die dritte Säule auch die freie Vorsorge (Säule 3b) an. Die wird auch als ungebundenen Selbstvorsorge bezeichnet und ist eine individuelle Vorsorgeform, welche zukünftige Versorgungslücken weitgehend minimieren soll. Mit der freien Vorsorge kann man nach eigenen Bedürfnissen Teile der Altersvorsorge abdecken, welche vom Staat nicht vollständig gedeckt werden. Sie Säule 3b eignet sich nicht für das kurz- bis mittelfristige Sparen, sondern um ein finanzielles Polster aufzubauen.
Vorbezug
Die Auflösung von Säule-3b-Produkten ist – nicht wie bei der Säule 3a – an keine gesetzlichen Regelungen gebunden. So kann die freie Vorsorge grundsätzlich jederzeit aufgelöst und das investierte Kapital kann jederzeit ausbezahlt werden. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass dabei die vertragliche Situation mit der Bank oder der Versicherung im Einzelnen überprüft werden muss. Unter Umständen entstehen bei einer Vertragsauflösung Gebühren.
Siehe auch Link - Säule 3b auszahlen?
https://www.beobachter.ch/foren/questions/11356/saeule-3b-auszahlen.html
Hoffe Dir hiermit weitergeholfen zu haben und wünsche noch eine schöne Restwuche.
Beste Grüsse
Claudia
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