Umschreibung eines Behinderten Führerscheins auf den neuen EU-Führerschein

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ich möchte meinen Führerschein (den habe ich vor 42 Jahren schon als Behinderter gemacht) auf den EU Führerschein umschreiben lassen. Gibt es hier Vorschriften wie dies zu erfolgen hat? Der derzeitige Stand ist, dass die Führerscheinstelle mich behandelt wie ein Anfänger inklusive Amtsarzt und Gutachten.

Antworten

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  • Ein Behindertenführerschein ist mir nicht bekannt.
    Vermutlich hast du noch den alten grauen Lappen wie ich ihn auch noch habe.
    Bis zur Umtauschpflicht ist noch Zeit, darum überlegen ob das jetzt überhaupt notwendig ist.

    Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
    Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?

    Geburtsjahr des Führerscheininhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss
    Vor 1953 19.01.2033
    1953 - 1958 19.01.2022
    1959 - 1964 19.01.2023
    1965 - 1970 19.01.2024
    1971 oder später 19.01.2025

  • … ja sorry Behindertenführerschein ist schlecht ausgedrückt, ich habe einen ganz normalen 3er aus
    dem Jahre 1976 mit entsprechenden Beschränkungen und Auflagen.

    Ja das man Zeit hat bis Januar 2022 weiß ich, nur das ist ja bald, denn anscheinend ist es bei Behinderten kein Verwaltungsakt, sondern ein Prozess, der mit dem Besuch beim Amtsarzt beginnt und dann zum Gutachter führt. Mir wurde sogar deutlich gemacht, dass ich bei einer Umschreibung mit Einschränkungen zu rechnen habe.

    Das widerspricht allen mir bekannten Formulierungen, die ich finden konnte. Dort heißt es "ein Besuch beim Arzt ist nicht erforderlich", "es gibt keine Einschränkungen" usw.

    Na ja das veranlasst mich zu der Frage ob es Gesetze oder Verwaltungsvorschriften gibt, dass bei Behinderten, die schon 40 Jahre lang einen Führerschein haben, ein Sonderverfahren Anwendung findet. Der Prozess, der mir hier dargelegt wurde entspricht im Wesentlichen dem Vorgehen bei Änderung oder Neuausstellung eines Führerscheins.

    Meine naive Erwartung wäre gewesen, dass das alles 1:1 übernommen wird und ja entsprechend der Nummern aus der FeV, ich bezahle ordentlich meine Gebühr und kann wieder gehen.


  • Das 1zu1 Verfahren wird angewendet wenn keine Beschränkungen oder Auflagen im Führerschein stehen.
    Stehen welche drin müssen sie auf Aktualität geprüft werden, das ist selbst dann so wenn du deinen Führerschein verloren oder gestohlen bekommen hast und einen Ersatzführerschein beantragst.
    Ich lasse meinen nicht umschreiben, die 35,-€ oder mehr spare ich mir, außerdem sind noch gut 3Jahre Zeit, wer weiss was bis dahin ist
  • Danke für die Antwort

    😀, also Führerschein ins Bankschließfach und wenn man ohne erwischt wird 10€ berappen, immer noch billiger als Gebühren für Amtsarzt und Gutachter.

    Grüße
    Edelargon
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