Spastische Hemiparese, Ablehnung der erhöhung des Behindertengrads
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Zufall bin ich vor etwa einem halben Jahr auf ihren Beitrag über die Spastische Lähmung gestoßen:
"Da eine spastische Lähmung nicht heilbar ist, und der Betroffene dadurch dauerhaft im Alltag eingeschränkt ist, liegt eine chronische Erkrankung vor, die als Schwerbehinderung gilt. Der Grad der Behinderung (GDB) liegt bei mindestens 50. Je nach Schwere kann vom Versorgungsamt oder der örtlich zuständigen Behörde jedoch auch ein höherer Grad der Behinderung anerkannt werden. Wer von einer Spastik betroffen ist, erhält einen Schwerbehindertenausweis und hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche - unter anderem eine vergünstigte Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und steuerliche Entlastungen."
Über die Jahre hatte bereits die Hoffnung auf eine höhere Einstufung aufgegeben, und versuchte es nun aufgrund Ihres Berichts erneut.
Zu meiner Person:
Ich bin 37 Jahre alt und leide an einer angeborenen spastischen Hemiparese rechts mit Beinverkürzung.
Ein Fachorthopädisches Attest bestätigt mir eine beeinträchtigung der rechten Hand bezüglich Kraft, Koordination und Motorik.
Greif- und Komplexbewegungen mit den Fingern und des Schreibens.
Einen Spitzfuß von 20° und einer Beinverkürzung von 2 cm und der daraus resultierenden Gangstörung, einer verminderten Leistungsfähigkeit des rechten Beines sowie eine chronische Kreuzschmersymptomatik.
Selbst der Dauerschaden ohne besserung ist Attestiert.
Eine Höherstufung wie 30 Prozent wurde abgelehnt.
Ist dies gerechtfertigt, oder sollte ich Einspruch einlegen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Gruß Manuel
durch Zufall bin ich vor etwa einem halben Jahr auf ihren Beitrag über die Spastische Lähmung gestoßen:
"Da eine spastische Lähmung nicht heilbar ist, und der Betroffene dadurch dauerhaft im Alltag eingeschränkt ist, liegt eine chronische Erkrankung vor, die als Schwerbehinderung gilt. Der Grad der Behinderung (GDB) liegt bei mindestens 50. Je nach Schwere kann vom Versorgungsamt oder der örtlich zuständigen Behörde jedoch auch ein höherer Grad der Behinderung anerkannt werden. Wer von einer Spastik betroffen ist, erhält einen Schwerbehindertenausweis und hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche - unter anderem eine vergünstigte Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und steuerliche Entlastungen."
Über die Jahre hatte bereits die Hoffnung auf eine höhere Einstufung aufgegeben, und versuchte es nun aufgrund Ihres Berichts erneut.
Zu meiner Person:
Ich bin 37 Jahre alt und leide an einer angeborenen spastischen Hemiparese rechts mit Beinverkürzung.
Ein Fachorthopädisches Attest bestätigt mir eine beeinträchtigung der rechten Hand bezüglich Kraft, Koordination und Motorik.
Greif- und Komplexbewegungen mit den Fingern und des Schreibens.
Einen Spitzfuß von 20° und einer Beinverkürzung von 2 cm und der daraus resultierenden Gangstörung, einer verminderten Leistungsfähigkeit des rechten Beines sowie eine chronische Kreuzschmersymptomatik.
Selbst der Dauerschaden ohne besserung ist Attestiert.
Eine Höherstufung wie 30 Prozent wurde abgelehnt.
Ist dies gerechtfertigt, oder sollte ich Einspruch einlegen?
Vielen Dank für Ihre Antworten
Gruß Manuel
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Antworten
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Wie lautet denn die Begründung der Ablehnung?
Einspruch fristgerecht einlegen, ggf Begründung nachreichen.
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Hallo Manuel37,
So einfach ist das nicht. Es kommt schon auch darauf an, wer hier zitiert wird: der Rechtsanwalt oder der Arzt. Beide haben auch unterschiedliche Denkansätze. Beim Widerspruch kommt dann aber auf die Meinung des Gutachters und seine Wahrnehmung an 😉
Er berücksichtigt den ganzen Verlauf und aber auch, ob der Patient eine bestimmte Tätigkeit verrichten kann bzw. inwieweit ist er in der Lage, die Ausfälle zu kompensieren oder in die Lage gebracht werden kann, diese zu kompensieren und die erhaltene motorische, psychische u.a. Fähigkeiten voll einzusetzen.
Beinverkürzung muss dringend korrigiert werden, wenn du dies mit 2 cm höheren Schuhen ausgleichst, dann fallen schon mal die chronischen Kreuzschmerzen weg. Und schon sind 20% weniger… Das willst du doch, bist ja noch jung; oder willst du lieber leiden und die vergünstigte Beförderung mit Öffentlichen und/oder sonst was von der Krankheit profitieren. Stell dir vor, so hart es klingt, aber du kannst noch entscheiden, was dir lieber ist.
Ich habe oft gesehen, dass die Patienten mit einem Beinbruch nur mit einer Krücke rumgelaufen sind. Dann muss man sich nicht wundern, dass dies Kreuz belastet. Es geht aber auch anders – das will ich hier klar machen (mit Ausgleichen der Beinlänge)…
Wenn du den Bleistift nicht in der Hand halten (greifen) kannst, kannst aber auf die Tasten hauen, ist das auch eine Kompensation. Das dies ein Dauerschaden ist, ist klar – die Symptome sprechen dafür, auch wenn die Ursachen nicht näher definiert sind. Das besagt aber nicht, dass du dies nicht in der Lage bist zu kompensieren.
Das liegt natürlich an dir, ob du Einspruch einlegen willst - angenehm wird das sicher nicht.
Alles Gute!
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